20.05.2015 - 6 Bericht des Ortsamtes

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Wortprotokoll

Herr Schmidt stellt Frau Teubel als künftige Leiterin des Ortsamtes Nordwest 1 vor.

 

  1. Dem Ortsbeirat wurde  ein vorbereiteter Fragebogen zur Beurteilung der vorhandenen Spielanlagen in Markgrafenheide übergeben. Das Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Landschaftspflege bat um das Ankreuzen der entsprechenden Einschätzungen und Ausfüllen des Fragebogens bis zum 30.06.15.  An diesen Termin soll an dieser Stelle erinnert werden.

 

  1. Durch den Sitzungsdienst wird im Monat Juni die 3. Fortschreibung des Sportstätten-

entwicklungsplanes der Hansestadt Rostock für die Ortsbeiräte zur Beschlussfassung vorbereitet. Es ist angedacht, dieses Konzept in der Sitzung der Bürgerschaft am 08.07.15 zu beschließen. Ein Exemplar als Broschüre wurde dem Ortsbeirat übergeben. Auf der Beratung am 18. Mai um 16.30 Uhr im Beratungsraum des OA wurde dazu durch das zuständige Fachamt informiert. Diese Beschlussvorlage wird Gegenstand der nächsten Ortsbeiratssitzung sein

 

  1. Zur Frage der Zulässigkeit des Anschlusses von Kleingartenanlagen an das öffentliche Abwassernetz durch entsprechende Änderung bzw. Anpassung des Bundeskleingartengesetzes hat sich der Oberbürgermeister am 17.03.15 mit einem entsprechenden Schreiben an den Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz, Herrn Dr. Till Backhaus, gewandt.

Eine Antwort oder Information über das weitere Vorgehen des Landesministeriums in dieser Angelegenheit liegt bislang nicht vor.

 

  1. Bezüglich der Anfrage zur Nutzung einer Ferienwohnung Warnemünder Str. 2c hat das Bauamt die Anfrage des Ortsbeirates als Anzeige aufgenommen und wird zu diesem Sachverhalt eine materiell rechtliche Prüfung durchführen.

 

  1. Auf die Nachfrage, welche konkreten Pläne die Hansestadt Rostock zur Bebauung im Rahmen der Zulässigkeit nach § 34 BauGB hat, teilte das Stadtplanungsamt mit, dass die betroffenen Flächen, die in Randbereichen der KGA „Erlengrund“ oder auch                   ganz außerhalb der eigentlichen Anlage liegen, nach Baurecht § 34 BauGB beurteilt werden, da diese innerhalb des Bebauungszusammenhanges des Ortsteils Markgrafenheide liegen. Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn – und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben, dass das Ortsbild nicht beeinträchtigt wird.

           Vom Erfordernis des Einfügens in die Eigenart der näheren Umgebung kann im Einzelfall abgewichen werden.

           Die Prüfung der Zulässigkeit eines Vorhabens nach § 34 BauGB im unbeplanten Innenbereich bedarf immer einer konkreten Betrachtung.

 

  1. Nach der Ortsbeiratssitzung im April sind unsererseits zwei Anfragen zur Beschilderung ab der Fähre und zum Innenbereich des Ortsteiles an die entsprechenden Fachämter weitergeleitet worden. Des Weiteren haben wir die Firma Scan Haus wegen der Unsauberkeit ihres Grundstückes angeschrieben.

Die Verkehrsbehörde hat geantwortet, Scan Haus noch nicht.

 

  1. Zur gewünschten neuen Beschilderung ab der Fähre Hohe Düne hat die Verkehrs-

behörde geantwortet. Ein Fahrrad ist ein Fahrzeug und hat die Fahrbahn zu benutzen. Eine Benutzerpflicht mittels Verkehrszeichen 240 (Gemeinsamer Fuß –und

Radweg spricht ein Verbot für den Radverkehr im Fahrbahnbereich aus. Dies ist nur in Ausnahmen anordnungsfähig. Ein Benutzungsrecht ist möglich und wurde mittels

Zusatzzeichen 1022-10 (Radfahrer frei) ausgewiesen. Herr Jandt steht für weitere    Rückfragen zur Verfügung.

 

Ortsbeirat:

Die Anfrage an das Bauamt, wie die Fläche der gekündigten Kleingartenparzellen der KGA „Erlengrund“ bebaut werden soll, ist mit dem Zitieren der Gesetzeslage unter Punkt 5 nicht zufriedenstellend beantwortet. Das Bauamt erhält erneut einen Auszug aus der Niederschrift.