22.04.2015 - 4.1 Haushaltssatzungen der Hansestadt Rostock für d...

Beschluss:
zur Kenntnis gegeben
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Wortprotokoll

Frau Pietsch vom Finanzverwaltungsamt erläutert die Beschlussvorlage. Für die Jahre 2015 und 2016 kann ein jahresbezogener ausgeglichener Haushalt vorgelegt werden. Der negative Saldo im Ergebnishaushalt wird durch die Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage ausgeglichen. Für freiwillige Aufgaben sind im HH-Planentwurf für 2015 in Höhe von 42,7 Mio. EUR und für 2016 43,8 Mio. EUR veranschlagt. Der Saldo der investiven Ein- und Auszahlungen ist über Kredite für Investitionen zu finanzieren. Der Doppelhaushalt für 2015/2016 soll Investitionen erleichtern und Planungssicherheit schaffen.

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Beschluss:

Beschlussvorschlag:

Die Haushaltssatzungen der Hansestadt Rostock für die Jahre 2015/2016 werden gemäß Anlage mit Haushaltsplänen und Anlagen (Band I bis VII) beschlossen.

 

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Abstimmungsergebnis zur Beschlussvorlage 2015/BV/0786:

Alle 8 Mitglieder haben sich der Beschlussvorlage enthalten.