22.04.2015 - 4.2 Standortentscheidung für einen Theaterneubau in...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Müller vom Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft erläutert, dass im Wesentlichen Grundlage für die Standortentscheidung das städtebauliche Wettbewerbsergebnis und die Empfehlung des Preisgerichtes war. Die Entwürfe aus dem Wettbewerb können nun für weitere städtebauliche Arbeiten genutzt werden. Der Bussebart hat mit der Langen Straße und dem Hotel einen städtebaulich vorgegebenen Bereich, während der Christinenhafen - Standort am Wasser - immer etwas Besonderes ist. Grundsätzlich ist aus stadtplanerischer Sicht der Stadthafen im Zusammenhang mit einer maritimen Meile sehr interessant. Entscheidender Nachteil ist die Lage zum öffentlichen Nahverkehr. Gespräche mit der RSAG zu Möglichkeiten einer Erschließung mit ÖPNV haben stattgefunden. Ergebnisse einer bereits durchgeführten Untersuchung ergaben, dass die Erschließung eines Teilbereiches im Stadthafen unwirtschaftlich ist.

Herr Bankonier (RB/Graue/Aufbruch 09) erläutert den Änderungsantrag seiner Fraktion.

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Beschluss:

Beschlussvorschlag:

Der Standort für einen Theaterneubau ist der Stadthafen im Bereich des Christinenhafens entsprechend dem 1. Preis des Preisträgers gmp International GmbH des städtebaulichen Ideenwettbewerbes.

 

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Abstimmungsergebnis zur Beschlussvorlage 2015/BV/0725:

Mit der Zustimmung zum Änderungsantrag 2015/BV/0725-01 (ÄA) hat sich die Abstimmung zur Beschlussvorlage erübrigt.

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Anlagen zur Vorlage