19.02.2015 - 6.1 Radweg Lichtenhäger Brink

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Wortprotokoll

Frau Schröder führt aus, dass nach Maßgaben der Denkmalpflege eine Sanierung des Lichtenhäger Brinks erfolgen wird.

 

Es handelt sich um einen verkehrsberuhigten Bereich, in welchem alle Verkehrsarten zugelassen sind. Da der Lichtenhäger Brink keine touristische Route darstellt, ist auch die Ausweisung als Radweg nicht erforderlich.

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