11.02.2015 - 5.3 Bedarfskonzeption kommunaler Sanitäranlagen der...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Walter vom Hauptamt erläutert das Bedarfskonzept und dessen Notwendigkeit. Durch die Erstellung des Fachkonzeptes können Mittel bewilligt werden. Es gibt in der HRO 38 Sanitäranlagen (21 Warnemünde, 10 Stadtmitte, 3 Markgrafenheide, Rest im Stadtgebiet).

Durch das Konzept wurden Investitionsnotwendigkeiten in Höhe von 3,8 Mio. € verteilt auf 7 Jahre aufgezeigt. Es soll die Beschilderung verbessert werden. Die Laufwege in Kernbereichen wie Warnemünde sollen auf 250 m verkürzt werden. Im Außenbereich bleiben 1000 m bestehen. Bisher sind 5 Organisationseinheiten (OE) mit dem Betrieb der Anlagen betraut, es sollen zukünftig nur noch 3 OE sein. Insgesamt solle die Qualität der Anlagen verbessert werden.

Herr Bankonier (Rostocker Bund) regt an, ein Gesamtkonzept (einschließlich Sanitäranlagen) zur touristischen Infrastruktur in Rostock durch die Tourismuszentrale zu erstellen.

 

Herr Dr. Penzlin (Die Linke.) bedauert die fehlende Information der anderen Ortsbeiräte. Auch in anderen Stadteilen ist eine Überarbeitung notwendig. Gerade an Knotenpunkten des öffentlichen Nahverkehrs sollten öffentliche Sanitäranlagen vorhanden sein.

Herr Dr. Schmidt (CDU) fragt, warum nicht eine Privatisierung der Anlagen geprüft wurde. Herr Fromm erläutert, dass es diese Überlegungen gab, dies jedoch für die Stadt zu kostspielig wäre und auch EU-Vergaberichtlinien zu beachten sind. Die Prüfung hierzu sei jedoch noch nicht gänzlich abgeschlossen. Er reicht die Zahlen dazu nach, wenn die Prüfung erfolgt ist.

 

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Beschluss:

Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft stimmt der „Bedarfskonzeption kommunaler  Sanitäranlagen der Hansestadt Rostock“ (Anlage) zu und beschließt folgende wesentlichen Eckpunkte:

 

1.)              Öffentliche Sanitäranlagen werden durch die Hansestadt Rostock künftig nur noch in folgenden Ortslagen betrieben:

 

              Innenstadt Rostock - Kernbereich

              Warnemünde - Kernbereich und Wandergebiet

              Markgrafenheide - Kernbereich und Wandergebiet

 

2.              Die Einhaltung folgender maximaler  Laufwege zur nächsten öffentlichen Sanitäranlage werden in der Zukunft angestrebt:

Bereich

Maximalentfernung Hauptsaison

Maximalentfernung Nebensaison

Anzahl Anlagen

Innenstadt

250 m

250 m

6

Warnemünde Kernbereich

250 m

500 m

7

Warnemünde Wandergebiet

500 m

1.000 m

4

Markgrafenheide Kernbereich

500 m

1.000 m

2

Markgrafenheide Wandergebiet

1.000 m

2.000 m

5

Summe

 

 

24

Die Hauptsaison beginnt  am Wochenende vor dem Beginn der frühesten Osterferien im Bundesgebiet und endet mit dem Wochenende nach den spätesten Herbstferien im Bundesgebiet.

 

3.      Die Mindeststandards werden wie folgt festgesetzt:

 

              Neubau bzw. Komplettsanierung von Sanitäranlagen, die 15 Jahre und älter sind

              Ausstattung mit Wasseranschluss (WC) - nur für die Kernbereiche

              Barrierefreiheit

              Berücksichtigung „Neuartiger Sanitärsysteme“

 

4.              Für die Umsetzung der  ermittelten Sanierungs- bzw. Neubaumaßnahmen werden ab dem Jahr 2015 für die nächsten 7 Jahre  finanzielle Mittel für Investitionen in Höhe von 3,85 Mio. EUR bereitgestellt.

 

5.              Die Konzentration der Zuständigkeit auf eine Verwaltungseinheit - vorzugweise auf die Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde -  wird angestrebt. Lassen die noch ausstehenden haushalts- und steuerrechtlichen Prüfungen sowie das Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsprüfung dies nicht zu, wird eine Übertragung auf das Amt für Umweltschutz oder eine andere Lösung geprüft.

 

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Abstimmungsergebnis zur Beschlussvorlage 2014/BV/0072:

 

Abstimmung:                                                        Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

8

 

 

 

Dagegen:

2

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage