11.02.2015 - 4.1 Dr. Steffen Wandschneider für die Fraktion der SP...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Es findet eine rege Diskussion über die Pflicht der Stadt in die Mietpreisgestaltung auf dem Rostocker Wohnungsmarkt einzugreifen statt.

Die Stellungnahme vom Bauamt zeigt auf, dass der WIRO GmbH als kommunales Wohnungsunternehmen mehr als 30 % des Wohnungsbestandes Rostocks gehören. Zusammen mit den anderen Genossenschaften werden über 50 % des Wohnungsbestandes von kommunalen und genossenschaftlichen Wohnungsunternehmen verwaltet. Herr Dr. Schmidt (CDU) erklärt, dass die Politik in dieser Form (siehe SPD-Antrag) nicht in den Markt eingreifen sollte, es müssten mehr Flächen für Wohnraumentwicklung ausgewiesen werden, hier wäre die Politik in der Verantwortung. Frau Knitter (SPD) weist darauf hin, dass in den zu betrachtenden Bereichen der Stadt - Warnemünde, KTV und Steintorvorstadt, die Wohnungsunternehmen nur einen geringen Anteil besitzen und hier die Mietsituation angespannt ist.

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Beschluss:

Beschlussvorschlag:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

1.              beim zuständigen Ministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern zu beantragen, dass per Rechtsverordnung gem. §558 Abs. 3 Satz 3 BGB für ausgewählte Stadtteile der Hansestadt Rostock als Gebiete mit schwieriger Wohnungsversorgung die Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen von 20 % auf 15 % abgesenkt wird.

2.              unmittelbar nach Inkrafttreten des geplanten „Gesetzes zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten und zur Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung (Mietrechtsnovellierungsgesetz - MietNovG)“ das zuständige Ministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern aufzufordern, per Rechtsverordnung Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten zu bestimmen, in denen dann die geplante Mietpreisbegrenzung der Gesetzesnovelle gilt.

3.              unverzüglich selbst die materiellen Voraussetzungen für die Punkte 1. und 2. zu schaffen, indem stadtteilbezogen die hierfür erforderlichen Daten erhoben werden, um den Nachweis der besonderen Gefährdung der ausreichenden Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen zu führen. Die erforderlichen Daten sind zur begründeten Nachweisführung stetig fortzuschreiben.

4.              Der Rostocker Bürgerschaft ist bis zum 30.06.2015 über die Erledigung der o. g. Beschlusspunkte zu berichten.

 

 

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Abstimmungsergebnis zum Antrag 2015/AN/0629:

 

Abstimmung:                                                        Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

5

 

 

 

Dagegen:

1

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

4

 

Abgelehnt