10.02.2015 - 7.1 Vorstellung der Ausführungsplanung für das Bauv...

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Wortprotokoll

Herr Loba vom Tief- und Hafenbauamt :

-          Die Baumaßnahme wurde ausgeschrieben.

-          Anfang April wird mit der Baumaßnahme begonnen.

-          Das Bauvorhaben ist umlagefähig.

-          Die Straßenschäden sind verheerend.

-          Geplant ist eine Erneuerung/Verbreiterung der Fahrbahn (Länge ca. 830m).

-          Geschwindigkeitsbegrenzung 60 km/h wie bisher

-          Neubau eines Gehweges (für Radfahrer frei)

-          Erneuerung der Straßenentwässerung inkl. Regenwasserkanal

-          Erneuerung der Straßendurchlässe

-          notwendige Baumfällungen

-          Umsetzung der erforderlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (Kompensationsmaßnahmen)

-          keine Beleuchtung.

Die Bauarbeiten zur Erneuerung des 830 m langen Teilstückes des Sievershäger Weges werden ab April 2015 beginnen. Die Bauzeit beträgt 7 Monate. Auf 5,50 m wird die Straße verbreitert und erhält zudem ebenfalls wie die zum Landkreis Rostock gehörenden Abschnitte einen bis zu 2 m breiten Gehweg, der auch für Radfahrer frei sein wird. Damit die Gehwegbreite überhaupt erreicht werden kann, müssen die Birken am Getränkefachhandel gefällt werden. Geplant ist eine optimale Entwässerung, die Straße wird abschnittsweise voll gesperrt, es werden Umleitungen zum Erreichen der Grundstücke eingerichtet. Auch die Hauptzufahrten zu den Gewerblichen Grundstücken sollen gewährleistet werden. Die notwendigen Baumfällungen sollen noch in dieser Woche abgeschlossen werden. Als Ausgleich werden 35 Bäume in der Rigaer Straße, 30 im Tannenweg und 70 in der Rostocker Heide gepflanzt. Ausgleichsflächen direkt am Sievershäger Weg sind durch die gegebenen Eigentumsverhältnisse nicht möglich.

 

Frau Tessenow vom Bauamt, zuständig für die Anliegerbeiträge, informierte zu den gesetzlichen Grundlagen für die Straßenbaubeitragserhebung und erläutert das Beitragsrecht. Da die Beträge auf nur wenige Grundstücke entfallen, bot sie Gesprächsbereitschaft zu Lösungsmöglichkeiten für die betroffenen Grundstücksanlieger an.

 

Herr Leopold von der Initiative „Evershagen Dorf“ machte sich für den durch Anliegerbeiträge existenzgefährdeten Obstbaubetrieb stark. Er erinnerte daran, dass 2011 nach den Überflutungen vom Dorf Evershagen durch extreme Regenfälle Martin Czechl in finanzielle Vorleistung ging, bevor die Stadt aktiv wurde. Das sollte man würdigen und darum neu nachdenken, forderte er von der Stadtverwaltung. Außerdem regte Herr Leopold an, mit dem Landkreis Rostock eine generelle Geschwindigkeitsbegrenzung des Sievershäger Weges auf 50 km/h zu verhandeln.

 

Herr Loba, in Beantwortung der Fragen des Ortsbeirates teilt er folgendes mit:

Frage - Zur der Beleuchtung im Kreuzungsbereich - Kann zur Verbesserung der Verkehrssicherheit (ähnlich wie auf der Stadtautobahn die Kreuzungsbereiche beleuchtet werden) mindestens eine Laterne (besser zusätzlich jeweils eine in jeder Richtung, also insgesamt vier) in die Planung aufgenommen werden?

Herr Loba: für das neue Straßenteilstück ist keine Beleuchtung geplant, denn auch die vor Jahren von Lichtenhagen und dem Landkreis sanierten beiden anderen Abschnitte kommen ohne Lampen aus. Von unserer Seite aus besteht keine Möglichkeit.

 

Frau Tessenow: stellte in Aussicht, dass die Stadt die Lampen bezahlen könne, ohne sie in den Anliegerbeitrag einzurechnen. Den zu erheben, sei die Stadt allerdings rechtlich verpflichtet, erklärte sie und bot Anliegern Beratungen an. (Ratenzahlung)

 

Umleitungsverkehr

Welche Strecken sind für die Verkehrsumleitung während der Bauphase vorgesehen?

Herr Loba: der Umleitungsverkehr ist mit der Verkehrsbehörde abgesprochen.

-          In der 1. Phase ist aus der Richtung Lichtenhäger Chaussee/Warnowallee / B105  eine Vollsperrung angedacht.

-          In der 2. Phase wird in der Theodor-Körner-Str. eine Ampel wechselseitig den Verkehr regeln. (Halbseitige Sperrung)

 

Verkehrssicherheit im Kreuzungsbereich Sievershäger Weg/ Theodor-Körner-Str.

Nach wie vor besteht hierzu der Wunsch nach einem Kreisverkehr, denkbar wäre jedoch auch eine reduzierte Höchstgeschwindigkeit (z.B. auf 30km/h auf der Vorrangstraße, also dem Sievershäger Weg)

Herr Loba: dafür reicht die Fläche nicht aus, da Anwohner auch die für den Kreisel benötigte Fläche nicht an die Stadt verkauft haben.

Eine Herabsetzung der Geschwindigkeitsbegrenzung ist nicht möglich, im Landkreis ist ein Tempo von 60 km/h erlaubt, die Zuständigkeit liegt bei der Verkehrsbehörde.

Der Hofladen der Obstplantage wird ebenso wie der Getränkefachhandel während der Straßenbauarbeiten für die Kunden erreichbar sein. Während der 7 Monate Bauzeit  wird die Straße abschnittsweise gesperrt.

 

Anwohner der Mühlenstraße:

Befürchten während der Bauphase eine zusätzliche Verkehrsbelastung und Schädigung der Straße durch Schwerlastverkehr.

 

 

Verkehrszählung

Gibt es aktuelle Zahlen über die Nutzung von der Maxim-Gorki-Straße sowie Sievershäger Weg bzw. können diese kurzfristig (bitte nicht während der Schulferien) erhoben werden?

Aktuelle Zahlen liegen nicht vor.

 

Herr Schönwälder: Eine Verkehrszählung kann mittels Impaktorgerät vorgenommen werden. Der Ortsbeirat wird sich dafür einsetzen.

Verkehrssicherheit ist ein grundsätzliches Thema in Evershagen, weitere Maßnahmen werden auf der nächsten OBR-Sitzung im Gespräch mit dem Kontaktbeamten und Einwohnern diskutiert.

 

 

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