10.02.2015 - 11.2 Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB für d...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

Der Ortsbeirat vertagt die Entscheidung zur Beschlussvorlage.

 

Herr Döring und Herr Pawelke

Bei Sichtung der Vollständigkeit muss ich feststellen, das zur Planungsphase „Genehmigungsplanung“ nur die Zeichnungen des Lageplanes, der Grundrisse, Ansichten und Schnitte in 11 Positionen im Format A0 im Ordner übergeben wurden.

Textanalysen fehlen ganz!

Viele Punkte des vorbeugenden Brandschutzes sind in Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien und Normen geregelt. Im Brandschutzkonzept sind dennoch einige Stellen Diskussions- und Auslegungssache und unterliegen damit – wie bei den Regelwerken auch – einem stetigen Wandel. Schutzziele Anforderungen und praktische Umsetzung fehlen.

Textanalysen zum bautechnischen Brandschutz wie Entrauchungsanlagen und Aufzugsschachtentrauchung sind bei der erreichten Baudichte im Baugebiet „Molenfeuer“ von besonderer Bedeutung.

Aber auch die Umsetzung der EnEV 2014 mit der Energieeffizienzvorgaben nach zum Beispiel DIN EN 13779, DIN EN 15251, DIN EN 15239 und die DIN EN 15240. Das besonders auch deshalb, da das Bauamt, Abt. Bauordnung keine Prüfung vornimmt, heißt ja nicht, das es keine Rolle spielt in der Realisierung und nicht Bestandteil der Unterlagen sein braucht.

Für uns als betroffene Bürger in Warnemünde hat das schon eine große Bedeutung, da mit dem bereits umgesetzten Teilgebiet „Wohnungsbau Molenfeuer“ sich jetzt der Käufer Eckhard Stoschek mit den Beschwerden als „Hilferuf“ an den Ortbeirat mit Schreiben vom 04.02.2015 wendet. Auf das wesentlichste

reduziert geht es dem Käufer um Teiles des EnEV- Nachweises, insbesondere um Mängel im Wärmeschutz- und sommerlichen Wärmeschutz im Zusammenhang mit der Statik des Gebäudekomplexes.(Lorzingstrasse15-18 und Zollamt 1-3) Juristisch muss er das zwar nach BGB mit dem Verkäufer aushandeln, der Ortsbeirat wird aber

immer wieder für Baumängel oder Nichtbeachtung der Vorgaben aus der Bauleitplanung in Anspruch genommen und kümmert sich. So auch in der letzten Ortsbeiratssitzung am 06.01.2015.

Auf der Ortsbeiratssitzung hat Herr Tolksdorff nachgefragt, weshalb das Bauamt/ Bauordnungsamt, aber auch die Bürgerschaft und der Bauausschuss der Bürgerschaft so einen Stilbruch am „Wohnpark Am Molenfeuer“

zugelassen hat?

Der Ortsbeirat gibt die unvollständigen Unterlagen über das Ortsamt an das Bauordnungsamt Rostock zurück mit der Maßgabe, die vollständige Dokumentenakte mit den Ergänzungen zeitnah zu übergeben,

damit im März oder April 2015 eine sachgerechte Einschätzung der Beschlussvorlage 2014/BV/0448 erfolgen kann.

 

Herr Bothur,

stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung:

Vertagung der Beschlussvorlage bis alle Unterlagen zugänglich gemacht wurden.

Die Beschlussvorlage wird auf die März Sitzung vertagt.

 

Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

5

 

 

 

Dagegen:

2

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage