02.12.2014 - 5 Beschluss über die Aufstellung des Bebauungspla...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Ortsbeirat Brinckmansdorf (15)
- Datum:
- Di., 02.12.2014
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft
- Beschluss:
- vertagt
Wortprotokoll
Herr Hortig- Delaunay (Stadtplanungsamt) und Frau Opolka (Vertreter des Investors) erläutern die Notwendigkeit des Aufstellungbeschlusses.
Herr Hortig Delaunay informiert,
- bereits 2011 lag ein Beschlussvorschlag der Bürgerschaft vor
- Bereich war größer
- Bürgerschaft hat abgelehnt
- Geltungsbereich wurde verkleinert
- Aufstellungsbeschluss enthält Ziele
Nach den Ausführungen haben die Anwesenden die Möglichkeit Fragen zu stellen.
Herr Scheube:
- Der OBR begrüßt die geplante Bebauung und somit eine Beseitigung des Missstandes.
- Das Baumgutachten wurde vom Eigentümer in Auftrag gegeben, es werden 17 Bäume
gefällt, die jetzt schon ohne Bebauung eine Gefahr darstellen.
- Warum hat das Forstamt, die bei den im Gutachten aufgeführten sicherheitsgefährdeten
Bäume nicht bereits gesichert oder gefällt ?
- Warum gibt es keine Aussage zur finanziellen Auswirkung des Aufstellungsbeschluss?
Herr Hortig- Delaunay:
Eine detaillierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen ist üblicherweise nicht Gegenstand eines Aufstellungsbeschlusses.
Herr Penzlin
- Wer bezahlt den Abriss der alten Kaufhalle?
Frau Opolka
- Der Eigentümer der Fläche ist die Hansestadt Rostock und hat diese an Lutter Immobilien
verpachtet. Eigentümer des Gebäudes ist Lutter Immobilien, die auch für den Abriss
zuständig sein werden.
- Der Auftrag für das Baumgutachten wurde auf Empfehlung des Forstamtes an das Büro
vergeben.
- Alle bisher angefallenen Kosten hat Lutter Immobilien übernommen.
Frau Bornstein informiert, dass nach dem Aufstellungsbeschluss, die detaillierte Erarbeitung des Bebauungsplanes erfolgt, der auch dem Ortsbeirat frühzeitig zu Kenntnis gegeben wird. Eventuelle Hinweise, Ergänzungen, Änderungen können zusätzlich während der Auslegungsphase gegeben werden.
Nach abschließender Diskussion kommt der Ortsbeirat einstimmig zu folgendem Ergebnis:
Die Beschlussfassung des OBR zur vorliegenden Beschlussvorlage wird auf die Sitzung im Januar verschoben.
Die Verwaltung wird aufgefordert, die finanziellen Auswirkungen bzw. die Aufteilung der Kosten transparent in der Vorlage dar zu stellen und dem OBR nochmals vorzulegen.
Beschluss:
Beschlussvorschlag:
1. Für das Gebiet entlang des Hüerbaaswegs in Brinckmansdorf soll ein Bebauungsplan
aufgestellt werden.
Das Gebiet wird begrenzt:
im Norden: durch die Tessiner Straße,
im Osten: durch die Ostseite der Straße „Hüerbaasweg",
im Süden: durch die südliche Flurstücksgrenze des Flurstücks 26/21, Flur 1, Gemarkung
Kassebohm, südlich der ehem. Kaufhalle
im Westen: durch den Wald „Cramons Tannen".
2. Der Bebauungsplan soll die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung
folgender Planungsziele schaffen:
Die Neuordnung und städtebauliche Aufwertung der ca. 1 ha großen Fläche insbesondere im Hinblick auf das Gelände der ehemaligen „Kaufhalle" am Hüerbaasweg, die seit vielen Jahren ihre ursprüngliche Funktion verloren hat.
Die Wiedernutzbarmachung und Nachverdichtung von Flächen, die in den letzten Jahren durch Funktionsverlust gekennzeichnet waren, für den Wohnungsbau in offener Bauweise in den Hausformen Einzel- oder Doppelhaus, die die nähere Umgebung bereits prägen, bei weitestgehendem Schutz der erhaltenswerten Großbäume auf der Grundlage des Baumgutachtens v. 06.02.2013 der Sachverständigen „Forstservice & Gutachterbüro Dipl. Ing. (FH) Jana Sadlowski".
Die städtebaulich klare Definition der Waldgrenze westlich des Hüerbaaswegs einschließlich einer Waldumwandlung auf Flächen mit teils überalterten, das Wohnen gefährdenden Bäumen mit kompensierender Ersatzaufforstung der zu fällenden Bäume an geeigneter Stelle.
3. Da es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB mit einer
zulässigen Grundfläche von weniger als 20.000 m² handeln wird, ist keine
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen.
4. Es wird ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag erarbeitet werden und eine
Waldumwandlung gemäß Landeswaldgesetz (LWaldG MV) einschließlich
Ersatzaufforstung durchzuführen sein.
Der als Anlage beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschluss.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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