25.11.2014 - 8.27 Förderung von Leistungen der Jugendhilfe nach §...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Verwaltung erläutert die Vorlage. Nach längerer Diskussion stellt Herr Nadolny den Änderungsantrag, dass der Verein JAZ e. V. eine zusätzliche Förderung von 25.000,00 Euro erhält. Als Deckungsquelle werden die finanziellen Mittel der Klein- und Kurzzeitprojekte benannt. Nachdem der Änderungsantrag durch die Mitglieder positiv beschieden wurde, lässt der Vorsitzende nun die geänderte Vorlage abstimmen.  

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Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock beschließt die Förderung des Trägers Jugendalternativzentrum e. V. für das Projekt „Offene Jugendarbeit im Jugendalternativzentrum" gemäß den §§ 1, 11 und 12 SGB VIII für den Zeitraum 01.01.2015 - 31.12.2015 in Höhe von 150.000,00 Euro, vorbehaltlich  der Beschlussfassung der Bürgerschaft  und der Genehmigung des Haushaltes der Hansestadt Rostock für das Haushaltsjahr 2015 durch die Rechtsaufsichtsbehörde. Die zusätzlich dem Verein nun zukommenden 25.000,00 Euro werden aus der Deckungsquelle der Klein- und Kurzzeitprojekte bereitgestellt. 

 

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Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

6

 

 

 

Dagegen:

3

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

5

 

Abgelehnt