25.11.2014 - 8.24 Förderung von Leistungen der Jugendhilfe nach §...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Lüttgerding zeigt seine Befangenheit an.

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Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock beschließt die Förderung des Trägers Rostocker Freizeitzentrum e. V. für das Projekt „Stadtteil- und Begegnungszentrum Reutershagen“ gemäß den §§ 1, 11 bis 14 und 16 SGB VIII für den Zeitraum 01.01.2015 - 31.12.2015 in Höhe von 344.681,50 Euro, vorbehaltlich  der Beschlussfassung der Bürgerschaft  und der Genehmigung des Haushaltes der Hansestadt Rostock für das Haushaltsjahr 2015 durch die Rechtsaufsichtsbehörde.

 

 

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Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

13

 

 

 

Dagegen:

-

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

-

 

Abgelehnt