25.11.2014 - 8.9 Förderung von Leistungen der Jugendhilfe nach §...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Auf Nachfrage von Herrn Nadolny und Frau Wolff, warum es unterschiedliche Verwaltungskostenpauschalen gibt (mal 3%, mal 5%) erläutert die Verwaltung, dass  alle Projekte, die bei der ESF-Förderung aufgeführt werden, 5% erhalten (der Verwaltungsaufwand hat sich enorm gesteigert), bei allen anderen Trägern werden 3 % angesetzt, und bei Trägern, die keine Personalkostenförderung erhalten, werden  1,5 % angesetzt.

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Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock beschließt die Förderung des Trägers AWO Sozialdienst Rostock gGmbH für das Projekt „Stadtteil- und Begegnungszentrum Groß-Klein" gemäß den §§ 1, 11 bis 14 und 16 SGB VIII für den Zeitraum 01.01.2015 - 31.12.2015 in Höhe von 239.863,92 Euro, vorbehaltlich der Beschlussfassung der Bürgerschaft  und der Genehmigung des Haushaltes der Hansestadt Rostock für das Haushaltsjahr 2015 durch die Rechtsaufsichtsbehörde.

 

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Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

14

 

 

 

Dagegen:

-

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

-

 

Abgelehnt