25.11.2014 - 8.9 Förderung von Leistungen der Jugendhilfe nach §...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.9
- Sitzung:
-
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Di., 25.11.2014
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Jugend, Soziales und Asyl
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Auf Nachfrage von Herrn Nadolny und Frau Wolff, warum es unterschiedliche Verwaltungskostenpauschalen gibt (mal 3%, mal 5%) erläutert die Verwaltung, dass alle Projekte, die bei der ESF-Förderung aufgeführt werden, 5% erhalten (der Verwaltungsaufwand hat sich enorm gesteigert), bei allen anderen Trägern werden 3 % angesetzt, und bei Trägern, die keine Personalkostenförderung erhalten, werden 1,5 % angesetzt.
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock beschließt die Förderung des Trägers AWO Sozialdienst Rostock gGmbH für das Projekt „Stadtteil- und Begegnungszentrum Groß-Klein" gemäß den §§ 1, 11 bis 14 und 16 SGB VIII für den Zeitraum 01.01.2015 - 31.12.2015 in Höhe von 239.863,92 Euro, vorbehaltlich der Beschlussfassung der Bürgerschaft und der Genehmigung des Haushaltes der Hansestadt Rostock für das Haushaltsjahr 2015 durch die Rechtsaufsichtsbehörde.