19.11.2014 - 5 Anträge

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Wortprotokoll

Antrag 2014/AN/0476 – Nachzahlungsansprüche vor Verjährung schützen (keine generelle Einstufung in Regelbedarfsstufe 3 SGB XII)

 

Frau Glasow begründet den Antrag. Die Problematik ist ihr erst seit kurzem bekannt. Die Ansprüche sollen vor Verjährung geschützt werden, daher die kurzfristige Antragseinbringung.

 

Die Verwaltung wird gebeten, kurzfristig die Anzahl der Personen mitzuteilen, die das betrifft.

 

 

Beschluss:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt:

1. unverzüglich alle volljährigen erwerbsunfähigen Personen mit Behinderung (ggf. an die Betreuer/innen), die derzeit Hilfe zum Lebensunterhalt in der Regelbedarfsstufe 3 beziehen und mit anderen einen Haushalt führen, anzuschreiben und auf mögliche Ansprüche gemäß des Bundessozialgerichts-Urteils vom 23.07.14 hinzuweisen.

2. Dem Schreiben wird ein vorformuliertes Überprüfungsgesuch (Muster) der Einstufung in die Regelbedarfsstufe beigefügt, das bei Frist wahrender Rückübersendung an die Stadt auch mögliche Nachzahlungsansprüche für das Jahr 2013 sichert.

 

(Anm. nach Sitzungsende: Der Absatz 1 des Antrages wurde konkretisiert in:

„1. Das Amt für Jugend und Soziales schreibt noch im Dezember alle volljährigen erwerbsunfähigen Personen mit Behinderung (ggf. die BetreuerInnen), die derzeit gemäß § 27a Abs. 3 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch Leistungen für den Lebensunterhalt - im Rahmen der Hilfe zum Lebensunterhalt ebenso wie bei den Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - in Höhe der Regelbedarfsstufe 3 beziehen und mit anderen einen Haushalt führen, an und weist auf mögliche Ansprüche in Konsequenz des Bundessozialgerichtsurteils vom 23.07.14 hin.“

Eine Abfrage zur Zustimmung erfolgt derzeit per Mail.)

 

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Beschluss:

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

6

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

1

 

Abgelehnt