02.12.2014 - 5 Bericht des Ortsamtsleiters über wichtige Angel...

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Wortprotokoll

Herr Schmidt:

Zu den vorgebrachten Problemen aus der OBR-Sitzung vom 4. November

gab es folgende Zuarbeiten/Antworten.

Das Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Landschaftspflege schreibt zum Laub

auf den Gehwegen im Innenbereich des Stephan-Jantzen-Rings in Richtung

Willem-Barents-Str.. Die öffentlichen Gehwege im diesem Bereich werden durch

das Tief- und Hafenbauamt bewirtschaftet. Reinigungsarbeiten, unter anderem auch

die Laubbeseitigung, sind laut geltender Straßenreinigungssatzung der Hansestadt

Rostock, an die jeweiligen Eigentümer der angrenzenden Grundstücke übertragen.

Es gelten hier Anliegerpflichten. Das Grünamt hat zuständigkeitshalber das Anliegen

an das Amt für Umweltschutz zur weiteren Bearbeitung übergeben. Hier erfolgt die

Kontrolle der Anliegerpflichten.

Zu den gemeldeten Fahrbahnschäden in der Gewerbestraße und vom Schmarler Damm 

in Richtung Tunnel  haben wir noch keine Rückmeldung vom Tief- und Hafenbauamt

erhalten.

Mit dem Problem der fünf Leuchten am Gehweg der Kolumbuspassage gibt es einen

neuen Stand. Das Tief- und Hafenbauamt übernimmt diese Leuchten und wird diese

über ein neues Kabel von einer benachbarten städtischen Leuchte anschließen.

Sowie der Frost Erdarbeiten ermöglicht, wird das geschehen.

Im Ortsamt liegen die Statistischen Nachrichten Stadtbereiche 2013 und die

      Wanderungsmotivbefragungen 2013 vor und können eingesehen werden.

      Schmarl als Ortsteil hat weiterhin eine positive Bevölkerungsentwicklung. Seit 2007

      wächst die Bewohnerzahl kontinuierlich.

      Bis zum Jahr 2013 sind 842 Einwohner dazu gekommen. 2013 wohnten 8412 Bürger im   

      Ortsteil. Männlich 4128 und  weiblich 4284, 316 Personen sind Ausländer. In der

      Altersgruppe bis 25 Jahre gibt es 2089 Personen. 1656 Personen sind älter als 65

      Jahre.

 

Mit der heutigen Sitzung werden allen Ortsbeiratsmitgliedern die Mandatsbögen,

      eine Hauptsatzung und Satzung der Ortsbeiräte in der aktuellen Fassung für ihre

      ehrenamtliche Tätigkeit übergeben. Die Geschäftsordnung der Bürgerschaft wird

      nachgereicht.