12.11.2014 - 8 Sondernutzung

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Wortprotokoll

Dem OA liegen keine aktuellen SN vor.

 

Die OBR-Mitglieder kritisieren, dass die Sondernutzung für die Außenbestuhlung und für die Fahrradständer vor der Bäckerei in der Doberaner Str. durch die Verwaltung erteilt wurde.

Der OBR hatte sich gegen diese SN ausgesprochen. Frau Niemeyer übergibt dem Ortsamt Fotos.

Frau Bornstein erklärt, dass die Durchgangsbreite von 1,10 m gegeben ist.

 

Frau Niemeyer zitiert aus dem Planungsleitfaden "Barrierefreies Rostock". Es muss eine Gehwegbreite von 1,50-2,00 m gegeben sein.

 

Die SN für das Cafe Central und andere im Bereich Leonhardtstr. sollten für 2015 nochmals auf den Prüfstand.

 

Der OBR erwartet von der Abt. Sondernutzung eine Rückantwort.