15.10.2014 - 4.1 Beschluss über die Aufstellung de Bebauungsplan...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Müller vom Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft informiert, dass im November 2012 die Bürgerschaft die Änderung des F-Planes zur künftigen Darstellung eines Wohngebietes als Grundsatz beschlossen hat. Der B-Plan wird in Zusammenarbeit mit dem Verwalter der Landesflächen, die Gesellschaft für Abfallwirtschaft und Altlasten (GAA) und dem Betreiber der Zuckerfabrik erstellt. Ziel des B-Planes ist die Entwicklung eines Wohngebietes. Die immissionsschutzfachlichen Konflikte zwischen Wohnen, Gewerbe- und Freizeitlärm müssen mit Augenmaß zu einem Ergebnis geführt werden, damit alle zufrieden sind, so Herr Müller. Es wird ein zweistufiges Verfahren geben. Eine Einschränkung des am südlichen Ende des Geltungsbereiches gelegenen Gewerbes wird es nicht geben.

Potenzielle Interessenten von Wohnungsbauunternehmen gibt es in dieser Phase der Planung noch nicht, da noch keine Planungssicherheit besteht.

Im Hinblick auf die geplante Wohnbebauung wird eine vollständige Altlastensanierung erfolgen, die über die bloße Gefahrenabwehr hinaus geht. Die finanziellen Lasten der Bodensanierung trägt die GAA, es erfolgt keine finanzielle Beteiligung durch die Stadt.

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Beschluss:

Beschlussvorschlag:

1.              Für das Gebiet westlich der Neubrandenburger Straße südlich des Bahnübergangs soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden.

      Das Gebiet wird begrenzt

              im Norden:              durch die Bahntrasse zwischen Rostock und Stralsund,

              im Osten:              durch die „Neubrandenburger Straße",

              im Süden:              durch die Bebauung der ehemaligen Kiesgrube Kassebohm,

              im Westen:              durch das Grünland der Warnowniederung.

 

2. Der Bebauungsplan soll die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung folgender Planungsziele schaffen:

 

              Die Wiedernutzbarmachung und städtebauliche Aufwertung einer ca. 8 ha großen Fläche westlich der Neubrandenburger Straße, die seit vielen Jahren unsaniert und unbebaut, jedoch teilversiegelt und bodenkontaminiert einen städtebaulichen Missstand darstellt, soll durch den Bebauungsplan ermöglicht werden.

 

              Ziel des Bebauungsplans ist die Entwicklung eines Wohngebietes auf diesen Flächen entsprechend dem Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans vom 07.11.2012. Zunächst werden hierfür Bodensanierungen vorzunehmen sein, die den höheren Ansprüchen eines Wohngebiets an die Dekontamination zu entsprechen haben.

 

              Der am südlichen Ende des Geltungsbereichs gelegene gewerblich geprägte Teil der Bebauung der ehemaligen Kiesgrube Kassebohm einschließlich der „Alten Zuckerfabrik" wurde in den Geltungsbereich des Bebauungsplans mit aufgenommen, um die Wechselwirkungen zwischen dem auf dem Gelände entstehenden Gewerbe- und Freizeitlärm (ehem. Zuckerfabrik) und der von Norden heranrückenden Wohnbebauung durch immissionsschutzfachliche Festsetzungen des Bebauungsplans gemäß 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB im Sinne der Konfliktbewältigung harmonisieren zu können. Der Erhalt der „Alten Zuckerfabrik" als Veranstaltungsort und kulturelle Begegnungsstätte ist hierbei Ziel der bauleitplanerischen Konfliktbewältigung.

 

3. Es werden aufgrund der Nähe zu gemeldeten Natura 2000-Gebieten eine Natura 2000-Vorprüfung, daneben ein Grünordnungsplan, ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag und ggf. nach Erfordernis weitere naturschutzfachliche Gutachten zu erstellen sein.

 

Durch die räumliche Nähe des Geltungsbereichs zum FFH- und zum Europäischen Vogelschutzgebiet bestehen Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der Erhaltungsziele und Schutzzwecke der Gebiete. Daher können hier weder das vereinfachte Verfahren gemäß § 13 BauGB noch das „beschleunigte Verfahren" nach § 13a BauGB Anwendung finden. Ein Umweltbericht wird erstellt und die Begründung übernommen.

 

4. Zur Konfliktbewältigung der Schall-Einwirkungen unterschiedlicher Schallquellen auf die geplante, an die Schall-Emittenten (Schiene, Straße, Gewerbe) heranrückende Wohnbebauung werden vertiefende schalltechnische Untersuchungen durchzuführen sein.

Angesichts der komplexen immissionsschutzrechtlichen Situation wird das Erfordernis gesehen, zur Optimierung des Städtebaus und der Schallschutzmaßnahmen dem Bebauungsplan eine mehrstufige „städtebaulich-akustische Machbarkeitsstudie" in Varianten voran zu stellen. Hierbei sind neben städtebaulichen und schallschutztechnischen Belangen auch die wirtschaftlichen Aspekte einer realistischen Umsetzbarkeit der geplanten Maßnahmen mit zu berücksichtigen.

 

5. Derzeit ist der nördliche unbebaute Teil des Geltungsbereichs im wirksamen Flächennutzungsplan noch als „Grünflächen" mit der zusätzlichen Kennzeichnung von „Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind", dargestellt. Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans zur zukünftigen Darstellung einer Wohnbaufläche wurde von der Bürgerschaft der Hansestadt Rostock bereits am 07.11.2012 gefasst.

 

Der als Anlage beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses

 

 

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Abstimmungsergebnis zur Beschlussvorlage 2014/BV/0144:

 

Abstimmung:                                                                      Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

7

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

3

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage