03.06.2014 - 6 Nutzungsänderung der Obergeschosse von Gewerber...

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Wortprotokoll

Frau Bornstein gibt an Hand von Unterlagen kurze Erläuterungen.
Frau Bornstein informiert, dass die Nutzungsänderung und die Prüfung der planungsrechtlichen Zulässig durch einen Bebauungsplan zwei unterschiedliche Verfahren sind.
Der Ortsbeirat stimmt der Nutzungsänderung einstimmig zu.

 

In diesem Zusammenhang bittet der OBR um Informationen, welcher Genehmigungsstatus
für den Betreiber der „Zuckerfabrik“ zur Zeit besteht