15.05.2014 - 6 Informationen zu Großflächenwerbeanlagen in der...

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Wortprotokoll

Der OBR hat die Verwaltung eingeladen, um Erläuterungen zu den Großflächenanlagen in der KTV, besonders die Werbeanlage am Netto-Markt am Strande einzuholen.

Der OBR kritisiert, dass der OBR bei diesem Projekt nicht beteiligt wurde und keine Informationen erhalten hat. Die Mitglieder möchten über Details und der Möglichkeit der Verhinderung solcher Werbeanlagen informiert werden.

 

Frau Nachtigall / Frau Heimhardt:

- Werbeanlagen ab 1qm bedürfen einer Baugenehmigung

- in B- Plan- Gebieten wird die Zulässigkeit von Werbeanlagen im B- Plan festgelegt

- Zulässigkeit ist abhängig davon, ob die Werbeanlage in einem Wohngebiet oder einem Gewerbe- Misch- oder Kerngebiet errichtet werden soll

- Netto-Markt liegt im B- Plangebiet

- Zulässigkeit der Werbeanlage ist gegeben

- Baugenehmigung wurde erteilt

- Werbeanlagen werden extra beantragt (gesonderte Verträge)

- Anlagen werden nach § 10 Landesbauordnung geprüft und nach § 30 BauGB entsprochen

- Sicherheit u. Leichtigkeit des Verkehrs wird nicht gefährdet

- Beteiligung mit Tiefbauamt, Verkehrsbehörde, Polizei hat stattgefunden

- bei Unfallhäufung kann behördlich eingeschritten werden

- Gesamthöhe der Anlage ist nicht erreicht

- LED dürfen nicht in ein Wuhngebiet strahlen

- alle Vorschriften sind eingehalten worden

 

Herr Schmidt-Garling:

- in der Festsetzung ist eine Kerntypische Nitzung zulässig

- die HRO hat keine Werbesatzung

- umfangreiche Regelungen wurden für neue B-Plan Gebiete getroffen

- OBR hat Informationsrecht

-öffentl. Interesse = Gemeinwohl

-AG Werbung begutachtet Vorhaben planungsrechtlich

- Stadt hat Verträge mit Stadtwerbepartnern

- Werbesatzung ist für den Bereich Innenstadt (Sanierungsgebiet) geplant, Schutzstatus für Teilbereiche soll hergestellt werden.

 

Herr Sattler fordert, dass dem OBR alle genehmigungsfähigen Werbeanlagen zur Information gegeben werden.

 

Frau Niemeyer ist empört, weil bisher immer der Wunsch von OBR- Mitgliedern nach Einsicht in Unterlagen durch das Bauamt nicht erfüllt wurde.

Der OBR hat bei Anfragen zu Werbeanlagen aus der Bauliste immer die Antwort "kein öffentliches Interesse" erhalten.

 

Der OBR sollte sich für die nächste Wahlperiode vornehmen zu klären:

"Was ist öffentliches Interesse"?