24.04.2014 - 6.3 Bebauungsplan Nr. 14.WA.155 "Dorf Toitenwinkel...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Nachfrage eines Einwohners, ob ein Mitglied des Ortsbeirates an der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 22.04.2014 teilgenommen hat.

 

Herr Westphal gibt zur Kenntnis, dass Herr Schmidt an der Sitzung teilgenommen hat.

 

Daraufhin wird nachgefragt, warum auf der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses die Äußerung getätigt wurde, dass der Ortsbeirat Toitenwinkel über den Bebauungsplan Nr. 14.WA.155 „Dorf Toitenwinkel“ Auslegungsbeschluss in der Sitzung vom 20.03.2014 abgestimmt hat.

 

Frau Knitter informiert darüber, dass in der Sitzung vom 20.03.2014 nicht über den Auslegungsbeschluss gesprochen wurde und verweist auf die Niederschrift.

 

Ein Mitglied der Bürgerinitiative möchte einen Antrag zur Änderung der Tagesordnung stellen – Streichung des TOP 6.3.

 

Herr Westphal erläutert kurz die diesbezüglichen Festsetzungen der Hauptsatzung und der Satzung der Ortsbeiräte.

 

Herr Dr. Blum erklärt gem. § 24 Abs. 3 Satz 1 KV M-V seine Befangenheit und nimmt bei den Gästen der Sitzung platz.

 

Frau Knitter bittet Frau Schölens den 2. Entwurf für den Bebauungsplan Nr. 14.WA.155 „Dorf Toitenwinkel“ zu erläutern.

 

Frau Schölens gibt einen kurzen Rückblick. Geplanter Auslegungstermin für den Bebauungsplan Nr. 14.WA.155 „Dorf Toitenwinkel“ Auslegungsbeschluss ist der 14.05.2014. Das Votum des Bau- und Planungsausschusses ist noch offen.

Frau Schölens erläutert die Änderungen. Zunächst wurde die Waldfläche herausgenommen, da die Bewirtschaftung durch die Hansestadt Rostock nicht geleistet werden kann.

 

Der Vorfluter wird durch einen Graben ersetzt. Der Vorfluter ist nicht sanierungsfähig, sodass ein neuer Graben angelegt wird.

Auf der Fläche WA 9 sind maximal 4 Doppelhaushälften möglich. Die Grundflächenzahl beträgt 0,25. D. h. es dürfen nur 25 % der Grundstücksfläche bebaut werden. Somit sind maximal 4 Einzel- oder 2 Doppelhäuser möglich.

Die Grundflächenzahl für die allgemeinen Wohngebiete WA 2 bis WA 4, WA 11 (ehem. Gutshof) beträgt 0,3. Für den Gutshofbereich wurden im Einvernehmen mit dem Grundstückseigentümer klare Gestaltungsregeln für die Neubebauung festgelegt.

 

Die gesamte Zusatzbebauung wird konsequent am Maßstab der bestehenden Baustrukturen ausgerichtet. Dazu wurde durch Beschränkung der zulässigen Grundstücksüberbauung und Regelung von Grundstücksmindestgrößen entsprechende strukturelle Festsetzungen getroffen und ergänzend die zulässigen Bauhöhen und die zulässigen Dachneigungen entsprechend dem örtlichen Bestand übernommen.

 

Im Bereich der Kirche werden 24 Pkw-Stellplätzen für Trauergäste und Kirchbesucher in der Entwurfsplanung berücksichtigt.

 

Die Bedenken bezüglich einer übermäßigen Verkehrszunahme auf der Ortszufahrt Krummendorfer Straße werden im Ergebnis der Prüfung nicht weiter verfolgt. Der Bau einer zusätzlichen Zufahrt vom Weidendamm in den Ort über das Wegegrundstück „Pappelweg“ wird in der Entwurfsplanung nicht berücksichtigt. Aufgrund der Anregungen der Bürger werden ab 2012 auf der Krummendorfer Straße regelmäßig (vsl. in zweijährigem Rhythmus) Verkehrszählungen durchgeführt, um einen Ausbaubedarf rechtzeitig und sachgerecht beurteilen zu können.

 

Diskussion der Einwohnerinnen und Einwohner:

 

Seitens der Einwohnerinnen und Einwohner wird befürchtet, dass der Verkehr im Dorf drastisch zunehmen wird. Mehr Verkehr stellt eine größere Geräusch- und Abgasbelastung dar. Es wird die Entwicklung eines Verkehrskonzeptes gefordert.

 

Es wird befürchtet, dass die Straßen durch Baufahrzeuge beschädigt werden, da u. a. im Bereich des ehemaligen Gutshofes ein massiver Bodenhaushub notwendig ist. Die anliegenden Einwohnerinnen und Einwohner befürchten, dass sie dann für die Straßensanierung aufkommen müssen. Daher wird eine Baustraße gefordert, die dann als Zufahrtsstraße ausgebaut werden kann.

 

Frau Schölens erklärt, dass eventuelle Schäden durch Baufahrzeuge durch das Tief- und Hafenbauamt beseitigt werden.

 

Es werden u. a. Gutachten anderer mit Rostock vergleichbarer Städte herangezogen. Des Weiteren wurde eine Hochrechnung vorgenommen, wie sich der Verkehr entwickeln könnte, wenn weitere Wohneinheiten im Dorf entstehen.

Daher wird gefordert, die Lindenallee über den Weidendamm an das Dorf anzubinden.

 

Es wird nachgefragt, ob die öffentliche Grünfläche im Bereich der Kreuzung an der Dorfkirche beseitigt wird.

 

Frau Schölens gibt zur Kenntnis, dass die Fläche als Straßenbegleitgrün nach aktuellem Stand dort verbleibt.

 

Das Verfahren zum Auslegungsbeschluss wird als rechtswidrig angesehen, da eine rechtzeitige und frühzeitige Bürgerbeteiligung fehle, da es sich um keine Änderung des B-Planes handele sondern um einen neuen B-Plan.

 

Herr Horn stellt einen Antrag auf Ende der Rednerliste.

 

Frau Knitter bittet um Abstimmung.

 

Das Ende der Rednerliste wird einstimmig entschieden.

 

Frau Knitter bittet um Abstimmung zum Auslegungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 14.WA.155 „Dorf Toitenwinkel“.

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Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

6

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

  X

Enthaltungen:

1

 

Abgelehnt

 

 

 

Beschluss:

Der 2. Entwurf für den Bebauungsplan Nr. 14.WA.155 “Dorf Toitenwinkel“ (Anlage 1),

 

begrenzt:  - im Norden:durch die Fernwärmeleitung und die Nadelbaumreihe nördlich

                                            des Marienroggenweges

- im Osten:   durch die Krummendorfer Straße (Teilabschnitt zwischen

                     Weidendamm und Marienroggenweg) 

- im Süden:  durch den Westabschnitt der Lindenallee, den Weidendamm und den

                     Ostabschnitt des Marienroggenweges und

- im Westen: durch den Toitenwinkler Weg und den Graben um die ehemalige

                     Gutsanlage

 

und die Begründung dazu (Anlage 2) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

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Anlagen zur Vorlage