12.03.2014 - 5 Vorhaben : Nutzungsänderung der Verkaufsfläche,...

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Wortprotokoll

Frau Niemeyer erklärt dem OBR das der TOP 8 vorgezogen wird.

Die OBR Mitglieder haben keine Einspruch erhoben.

 

Frau Haas macht Ausführungen zum TOP.

Der Bauantrag wurde im Bau- und Verkehrsauschuss behandelt.

Die Verkaufsfläche von 920,4 m hat sich geändert.

Es handelt sich um eine Einzelfallprüfung, der Antragsteller hat ein neues Gutachten erbracht.

Aus Sichtweise des Planungsrechtes ist der Antrag zulässig.

Es entsteht keine Sortimentserweiterung.

Es entsteht eine differenzierte Umwandlung von Lager in Verkaufsfläche.

Frau Haas berichtet dem OBR, dass  das Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft planungsrechtlich zugestimmt hat.

 

Herr Siems fragt an, ob der Backshop erweitert wird. Frau Haas berichtet, dass es  keine zwingende Sortimentserweiterung geben wird.

Herr Rüsch gibt an, dass der Antrag sachlich zulässig ist und stimmt dafür.

Herr Hermann fragt an, ob der Erstbauantrag mit einer Verkaufsflächengröße, die der jetzt mit der Änderung vorgesehenen Größe entspricht, von Seiten der Verwaltung zustimmungsfähig gewesen wäre. Antwort Frau Haas: nein.

 

Frau Haas erinnert, dass mit diesem Projekt wichtige Teile des Denkmals „Anker“ erhalten bleiben und wirbt um Zustimmung.

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Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

3

 

 

 

Dagegen:

5

 

Angenommen

 

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

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