22.01.2014 - 5.2 Beschluss zur Festlegung von Aufnahmekapazitäte...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.2
- Datum:
- Mi., 22.01.2014
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Schule und Sport
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Groth hinterfragt die aufgeführte Kapazitätssteigerung an der Jenaplanschule "Peter Petersen". Herr Plant begründet diese mit der geringen Anzahl von Schulabgängern und der Aufnahme von 44 Kindern im Eingangsbereich. Die nunmehr höhere Aufnahmekapazität wurde im Einvernehmen mit der Verwaltung festgesetzt.
Frau Neumann erfragt die weitere Entwicklung der Kapazitäten an den Schulen der HRO.
Herr Meyer stellt heraus, dass lediglich für 9 von 48 Schulen eine Erhöhung der Aufnahmekapazitäten festgelegt wurde. In der Folge werden es noch weniger Schulen werden. Die Gründe sind jeweils sehr unterschiedlich.
Herr Meyer verweist auf die Rolle der Kapazitätsentwicklung und unterstreicht, dass in jedem Jahr für jede Schule und mit jeder Schule das Optimum an Aufnahmekapazität hergestellt wird.
Herr Raudzsus stellt heraus, dass gem. Schulkapazitätsverordnung des Landes MV für die Festlegung der Aufnahmekapazität einer Schule neben der tatsächlichen Raumsituation das pädagogische Konzept der Schule die Grundlagen bilden. Er möchte wissen, von welchen Schulen der Verwaltung pädagogische Konzepte vorliegen.
Herr Meyer informiert, dass vor zwei Jahren von allen Schulen das pädagogische Konzept angefordert wurde. Jede Veränderung eines Konzeptes wird über die Verwaltung an das Bildungsministerium herangetragen.
Herr Raudszus beantragt das Rederecht für Frau Bludszuweit als Vertreterin des Stadtelternrates.
Abstimmung: Abstimmungsergebnis:
Dafür: | 9 |
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Dagegen: | 0 |
| Angenommen | x |
Enthaltungen: | 0 |
| Abgelehnt |
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Frau Bludszuweit erfragt, in welcher Form die Festsetzung der Kapazitäten für die Schulen erfolgt und wie man sich auf Konzeptveränderungen aufgrund von Inklusion vorbereitet.
Herr Meyer erklärt, dass diese Festsetzung der Kapazitäten im gemeinsamen Gespräch zwischen Schulleitung und dem Amt für Schule und Sport und unter Zugrundelegung der Vorgaben der Kapazitätsverordnung stattfindet. Zum Thema Inklusion und daraus resultierenden Kapazitätsentscheidungen müssen diesbezügliche Gesetzgebungen abgewartet werden.
Frau Bludszuweit möchte wissen, wie das Hortangebot geregelt wird, wenn der Hort aufgrund steigender Aufnahmekapazitäten weichen muss.
Herr Meyer stellt heraus, das zuerst immer der Schulunterricht als unmittelbare Pflichtaufgabe abzusichern ist. Darüber hinaus wird grundsätzlich eine Doppelnutzung der Räume durch Schule und Hort geprüft, wenn eine vollständige Eigennutzung der Räume durch den Horte nicht möglich ist. In der HRO gibt es bislang 2.544 Hortplätze in Form einer Doppelnutzung von Schulräumen.
Frau Cornelius bemerkt, dass das Amt für Schule und Sport bezüglich der Hortabsicherung regelmäßige Abstimmungen mit dem Jugendamt führt.
Herr Raudszus regt eine Lösung zur Querschnittsaufgabe "Hort" an. Nicht alle Schulleiter sind mit einer Doppelnutzung von Schulräumen einverstanden.
Darüber hinaus stellt er die vermeintliche Rechtswidrigkeit der Beschlussvorlage heraus, da die Aufnahmekapazitäten nicht aufgrund demographischer Entwicklungen angepasst werden.
Frau Jahnel erklärt, dass zum Beschlussvorschlag abgestimmt wird. Die besagte Formulierung ist lediglich in der Begründung zum Beschlussvorschlag ausgewiesen.
Darüber hinaus bestimmen Schulleiter/-innen nicht allein über die Nutzung der Schulstandorte. Im Vordergrund muss immer das Wohl der Kinder stehen.
Frau Cornelius merkt an, dass Schulleitungen und Lehrer mit den freien Trägern zusammen die Belange von Schule und Hort gestalten müssen.
Herr Peters bittet um eine sachliche Betrachtung der Thematik.