07.01.2014 - 5.1 Genehmigung der Eilentscheidung des Oberbürgerm...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Durch Mitglieder des Hauptausschusses wird das Treffen einer Eilentscheidung durch den Oberbürgermeister in dieser Angelegenheit kritisiert. Weiterhin wird dazu ausgeführt, dass das Problem seit geraumer Zeit bekannt war und die Verwaltung hätte eher handeln können und müssen, auch aus Kostengründen.
Auch wird hinterfragt, welche Maßnahmen seit dem 20.12.2013 zur Gefahrenabwehr bzw.
Sicherung des Denkmals getroffen wurden.

Frau Dr. Selling und Herr Methling nehmen dazu Stellung. Der Eigenbetrieb „Kommunale
Objektbewirtschaftung und –entwicklung der Hansestadt Rostock“ wurde beauftragt, sofort die notwendigen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr zu treffen.

Durch Herrn Methling wird zugesagt, eine Information zu den seit dem 20.12.2013 getroffenen Maßnahmen sowie das in der vorherigen Diskussion thematisierte Gutachten zur Kenntnis zu übergeben.

Auf Nachfrage von Herrn Dr. Dr. Philipp bezüglich einer Herrichtung des Raumes unter dem Denkmal für die öffentliche Nutzung (z.B. Vereine usw.) im Zuge der Sanierung informiert
Herr Methling, dass dieses seitens der Verwaltung kostenmäßig nicht vertretbar sei, aber wenn ihm die politische Seite hierzu einen Prüfauftrag erteilt, wird er diesen aufnehmen.
 

 

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Beschluss:

 

Die Zustimmung zur Eilentscheidung des Oberbürgermeisters zur Verpflichtungs-ermächtigung im Finanzhaushalt 2013 in der Maßnahme Gefahrenabwehr und Grundsanierung des Matrosendenkmals in Höhe von 150.000,00 EUR wird erteilt:

 

Produkt: 28100 Kultur Konto: 78550000 - Auszahlungen für Kunstgegenstände und Denkmäler.

 

Die Verpflichtungsermächtigung wird gedeckt durch eine nicht in Anspruch genommene Verpflichtungsermächtigung im Finanzhaushalt des Amtes für Schule und Sport in der Maßnahme: 4021704201400113  Schulausstattung nach Beendigung der Maßnahme Demonstrationsobjekt Schule und Energie / Ausstattung

 

Produkt: 21704 Gymnasium Reutershagen Konto:78571000 Auszahlungen für bewegliche Sachen des Anlagevermögens über der Wertgrenze von 410 EUR

 

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Abstimmung:                                                        Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

8

 

 

 

Dagegen:

2

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

1

 

Abgelehnt