08.01.2014 - 5.1 Aufstellungsbeschluss über die Neuaufstellung d...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Herr Maronde geht bei seinen Erläuterungen auf folgende Änderungen ein:

Verkehr:

- Gutachten zu Verkehr u. Wohnbebauung sind im neuen Aufstellungsbeschluss eingeflossen

- Prüfung der verkehrlichen Möglichkeit zwischen Hamburger Str. ; Carl- Hopp-Str.;

Schwarzer Weg  / diese Möglichkeit bringt kaum Verlagerung der Verkehre

- Kappung der Carl-Hopp-Str. ; Werftstraße in Richtung Fischereihafen / diese Möglichkeit würde zu einer stärkeren Belastung der Verkehre im Bereich Lübecker Str./ Hamburger Str. führen, der Knoten Holbeinplatz ist für diese Möglichkeit nicht leistungsfähig

 

Herr Maronde erklärt, dass von den vorgeschlagenen Möglichkeiten abgeraten wird.

 

Lärmuntersuchung:

- Gutachten zur Wohnnutzung im Bereich Werftdreick wurde erstellt

- gewerblicher Lärm u. Verkehrslärm wurden untersucht

- Verkehrslärm wurde sehr hoch eingestuft

- Wohnbebauung ist schwer realisierbar,da der Verkehrslärm als gesundheitsgefährdend eingeschätzt wird

- es müssten gravierende Schutzmaßnahmen getroffen werden, dadurch würde die Wohnqualität stark beeinträchtigt werden

 

Frau Niemeyer kritisiert, dass in der neuen Verkehrsuntersuchung die errechneten Verkehre für die Verkehrsführungsvariante der Beschlussvorlage nicht dargestellt werden. So wird nicht deutlich, dass die stärkste Belastung der Lübecker Straße bei dieser Variante entsteht.

Außerdem bedauert sie, dass keine Variante mit einer Kappung zwischen Carl-Hopp-Straße und der Schlachthofstraße untersucht wurde.

 

Herr Rüsch erinnert an die Ergebnisse der Einwohnerversammlung, auf der es keine Befürwortung der Planung großflächigen Einzelhandels gab.

 

Da aus dem Nachtrag zur Beschlussvorlage keine Veränderungen zur geplanten Bebauung des Areals erkennbar sind, bleibt der OBR bei seiner Stellungnahme zum Vorhaben (siehe Niederschrift vom 11.09.2013)

 

 

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Beschluss:

Beschlussvorschlag:

Der Bebauungsplan Nr. 10.MK.63 „Werftdreieck“ soll mit einem erweiterterten Geltungsbereich neu aufgestellt werden.

Der Bebauungsplan wird begrenzt:

Im Norden

und Osten:              durch die Grundstücke auf der Nordseite der Werftstraße

im Süden:              durch die Bebauung des Thomas-Müntzer-Platzes

im Westen:              durch die Bahntrasse Rostock-Warnemünde sowie die rückwärtige Grenze   der Grundstücke westlich der Max-Eyth-Straße

 

Der als Anlage beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

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Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

2

 

 

 

Dagegen:

5

 

Angenommen

 

Enthaltungen:

 

 

Abgelehnt

X

 

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Anlagen zur Vorlage