10.12.2013 - 7.1 Satzungs- und Abwägungsbeschluss über den Bebau...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Dr. Neubauer:

 

Über das Maritime Gewerbegebiet wurde ja schon inhaltlich im Ortsbeirat Groß Klein gesprochen und abgestimmt

Gemäß Beschluss der Bürgerschaft vom 01.04.1998 (BV-1490/56/1998) wurde der bisher geltende Landschaftsplan als Leitlinie und Zielorientierung für die Entwicklung von Natur und Landschaft in der Hansestadt  Rostock bestätigt und gleichzeitig der Auftrag zu seiner fortlaufenden Aktualisierung erteilt.

 

Die nun vorgelegte „Erste Aktualisierung des Landschaftsplanes der Hansestadt Rostock“ wurde im Ortsbeirat frühzeitig beraten und die aus der öffentlichen Auslegung resultierenden Hinweise und Anregungen fanden im Entwurf Berücksichtigung. Im Ergebnis der Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aller Beteiligten kam es zu keinen wesentlichen Änderungen der Planungsinhalte.

 

Die Ursachen zur Änderungen des Landschaftsplanes lagen darin, dass der Laakkanal ein geschützter Landschaftsteil seit 1997 ist. Gegen die Renaturierung haben BUND und NABU geklagt, weil formelle und materielle Fehler vorhanden sein sollten. Die formellen Fehler konnten als unwirksam dargestellt werden (de facto seit 1997 schon Naturschutzgebiet), und  laut § 22 Naturschutzgesetz kann ein B-Plan in solch einen Gebiet umgesetzt werden.

Schlussfolgerung: Änderungsverordnung

                            >> Naturschutz hinreichend beachten
                              >> Präzisierung ( Altlasten/ Abfälle )

>> Ausgleichflächen schaffen – hier Friedrichshöhe bei Krummendorf

>> Standorte – Industrieanlagen am Wasser entwickeln ( es gibt nur wenige
      Flächen dafür )

                        >> Hochwasserschutz ist schon mit eingeplant, wird aber erst später gebaut
 

Frage: Lärmschutz?

Antwort: Der Lärmschutz liegt über den Normwerten, aber noch in den gesetzlichen Werten.

                Die Messungen werden in Sektoren aufgeteilt, dabei sind die Belastungen zum
                Wohngebiet anders als im Gewerbegebiet zum Wasser hin. Die Vorgaben werden
                genau geprüft und bei der öffentlichen Auslegung wurde dieses auch nicht
                bemängelt.

                Das Naturschutzgebiet und die B Planungen sind in einem Verfahren zusammen-
              geführt worden = Änderung des Flächennutzungsplanes

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Beschluss:

Beschlussvorschlag:

 

1.              Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf der 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 01.GE.83 “Maritimes Gewerbegebiet Groß Klein“ hat die Bürgerschaft mit dem in der Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft.

 

2.              Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509), beschließt die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock die 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 01.GE.83 “Maritimes Gewerbegebiet Groß Klein“ begrenzt im Norden durch die Nordic-Yards-Werft Warnemünde, im Osten durch die Unterwarnow, im Süden durch Groß Klein Dorf und im Westen durch die Werftallee, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) (Anlage 2), als Satzung

 

3.              Die Begründung (Anlage 3) wird gebilligt.

 

 

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Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

6

 

 

 

Dagegen:

 

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

3

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage