24.10.2013 - 5.3.1 Dr. Sybille Bachmann (für die Fraktion Rostocke...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Frau Koch erläutert den Änderungsantrag.

Herr Lange bemerkt, dass eine Stellungnahme der Verwaltung vorliegt.

Die Gebühr ist zweigeteilt, wobei nur die Abfallverwertungsgebühr personenbezogen ist.

 

 

Von der Verwaltung werden die Gebühren nach Melderegister berechnet. Die daraus errechnete Summe wird vom Vermieter getragen, welche er nach einem anderen System auf die Betriebskosten umlegen kann. Falls nicht die richtige Gebührensumme erreicht wird, muss der Vermieter bei Kontrolle eine Nachzahlung tätigen.

 

 

 

 

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Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

1

 

 

 

Dagegen:

9

 

Angenommen

 

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

x