23.10.2013 - 4.2 Satzungs- und Abwägungsbeschluss über die 2. Än...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Müller vom Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft erläutert anhand des B-Planentwurfes die 2. Änderung. Nördlich des Neptun-Einkaufszentrums zwischen Max-Planck-Institut und der öffentlichen Platzfläche der ehemaligen Helling Straße An der Kesselschmiede soll das Gewerbegebiet in ein Mischgebiet umgewandelt werden, um Wohnen zu ermöglichen. Gründe zur Ausweisung eines Mischgebietes statt eines Wohngebietes sind die Einhaltung der Immissionswerte aus dem bestehenden Gewerbegebiet heraus und die aus der Gemeinschaftsaufgabe geförderten Erschließungsanlagen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Fördergelder zurückgezahlt werden müssen, die dann vom Investor getragen werden. Die Empfehlungen des Planungs- und Gestaltungsbeirates sind in die Planungen eingeflossen. Es wird eine Gebäudehöhe von 22,2 m ü. HN erlaubt, dabei wurde die Gebäudehöhe des Max-Planck-Institutes als Bezugsgröße genommen, wobei zur städtebaulichen Akzentuierung und für technische Aufbauten eine maximale Höhe von 24 m ü. HN ermöglicht wird. Der vorhandene Kran wird als Denkmal festgesetzt.

Insgesamt werden im gesamten Plangebiet damit ca. 350 WE entstehen, damit entsteht ein Bedarf an einem öffentlichen Spielplatz und zusätzlichen öffentlichen Stellplätzen.

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Beschluss:

Beschlussvorschlag:

 

1. Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 10.MI.138 “Ehemalige Neptunwerft“ hat die Bürgerschaft mit dem in der Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft.

 

2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509), beschließt die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 10.MI.138 “Ehemalige Neptunwerft“, begrenzt im Norden durch die Bundeswasserstraße Unterwarnow, im Osten durch die Lübecker Straße, im Süden durch die Werftstraße und im Westen durch den Kayenmühlengraben, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) (Anlage 2), als Satzung.

 

3. Die Begründung (Anlage 3) wird gebilligt.

 

 

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Abstimmungsergebnis zur Beschlussvorlage 2013/BV/4878:

 

Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

10

 

 

 

Dagegen:

  0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

  0

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage