12.11.2013 - 9.1 Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB für d...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Herr Prechtel erläutert an Hand des Bauplanes, wo die Lärmriegel entstehen sollten.

Werden diese nicht errichtet, können nach B-Plan die Wohnungen nicht bezogen werden.

Herr Kreuzer berichtet aus der Bauausschusssitzung der Bürgerschaft.

Der Investor hält die Einwände des Ortsbeirates nicht für akzeptabel.
Die künftigen Bewohner sollen rechtssicher dort wohnen können.
Bis heute hat der Investor noch keinen Organisationsplan vorgelegt.

Die Bauverwaltung ist der Auffassung, dass es trotz der erkennbaren Probleme juristisch keine Handhabe gibt.

Herr Prechtel
Wir haben nichts gegen die Wohnbebauung, wollen aber Klarheit über die Lärmschutzriegel.

 

 

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Die Beschlussvorlage wurde durch den Ortsbeirat abgelehnt.

 

Das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB für das Bauvorhaben (Bauantrag) "Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit Tiefgarage im Bebauungsplan (B-Plan) Nr. 01.W.141 "Ehemaliger Güterbahnhof Warnemünde"; Lortzingstr. 11, 11a, 11b; Az: 01705-13 wird erteilt.

 

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Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

0

 

 

 

Dagegen:

7

 

Angenommen

 

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

x

 

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Anlagen zur Vorlage