08.10.2013 - 10.1 Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB für d...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

Herr Zintler erläutert das Vorhaben am ehemaligen Güterbahnhof.
Das Bauvorhaben ist Bestandteil einer umfangreichen Gesamtbebauung.
Die potentiellen Lärmquellen (S-Bahn, Werft, Kreuzfahrtschiffe) schaffen ungünstige Bedingungen für den angrenzenden Wohnstandort. Im Bebauungsplan sind deshalb entsprechende Bebauungsstrukturen, die eine Schutzfunktion für die zu errichtenden Wohnungen besitzen, definiert, worden. Die Schutzmaßnahmen sind vorab, vor Inbetriebnahme der neuen Wohnungen zu errichten, um den erforderlichen baulichen Schutz für die hochwertigen Wohnungen tatsächlich auch zu erreichen.

 

Der Bauausschuss vertritt die Meinung, dass die hier vorliegende Antragstellung nur auf das Errichten des Wohngebäudes orientiert ist, eine bauliche Schallschutzmaßnahme jedoch nicht erkennbar ist. Da schon im B-Plan eine zeitliche Reihenfolge der Einzelmaßnahmen und die einer vorab zu realisierenden Schallschutzmauer beschrieben wurde, ist die geplante Wohnbebauung erst dann genehmigungsfähig, wenn die schützende Baustruktur errichtet worden ist.

 

Um die Einzelmaßnahmen klar und für alle deutlich im Gesamtzusammenhang erkennbar zu machen, sollte ein Gesamtplan dem Ortsbeirat kurzfristig zur Verfügung stellt werden.

Herr Prechtel macht den Vorschlag, den Investor zur nächsten Ortsbeiratssitzung einzuladen.

 

Auch Herr Kreuzer macht deutlich, dass die notwendige Schrittfolge einzuhalten ist, sowie eine Lärmschutzmaßnahme zu errichten.

Ansonsten ist der Beschlussvorlage nicht zuzustimmen.

 

 

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Der Ortsbeirat vertagt den Beschluss bis zur nächsten Ortsbeiratssitzung.

Der Investor wird zu diesem TOP eingeladen.

 

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Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

6

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage