06.08.2013 - 9.2 Susanne Wolff (Mitglied des Jugendhilfeausschusses...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Wolff begründet ihren Antrag. Herr Berger verweist auf die Nichtzulässigkeit dieser Antragstellung während der Sitzung gemäß der Geschäftsordnung der Bürgerschaft. Der 1. stellv. Vorsitzende folgt dieser Argumentation mit Verweis auf die Geschäftsordnung des Jugendhilfeausschusses nicht.

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Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dass die Verwaltung alle Träger, die einen vorläufigen Zuwendungsbescheid erhalten haben, auffordert, bei eigenem Bedarf einen Korrekturantrag für das laufende Jahr 2013 zu stellen. Die Prüfergebnisse werden dem Jugendhilfeausschuss als Beschlussvorlage zur Abstimmung vorgelegt, nach Bestätigung des Haushaltes.

 

 

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Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

8

 

 

 

Dagegen:

2

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

3

 

Abgelehnt