21.08.2013 - 4.1 Vorsitzende der Fraktionen DIE LINKE., SPD, BÜN...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

Die Verwaltung nimmt Stellung und gibt einen weiteren Punkt zu bedenken.

Die Summe der erstatteten Ausgaben für Krankenhilfe nach § 4 AsylbLG durch das Land belief sich im Haushaltsjahr 2012 auf etwa 300.000 EUR. Voraussetzung zur Erstattung ist, dass das Amt für Jugend und Soziales ggf. unter Beteiligung des Gesundheitsamtes prüft, ob eine akute Erkrankung oder ein akuter Schmerzustand vorliegt. Fällt durch den Einsatz der Krankenkassenkarte diese Voraussetzung zur Erstattung weg, entfällt auch die Landeserstattung.

Bis zur geplanten Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes sollte der Antrag vertagt werden.

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Abstimmung zur Vertagung (bis Änderung Asylbewerberleistungsgesetz):                                         

 

Dafür:

9

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

1

 

Abgelehnt