09.07.2013 - 10 Verschiedenes

Reduzieren

Wortprotokoll

Sondernutzung für die Erweiterung der Außenbestuhlung

Backstube: Am Strom 125

 

Der Antrag der Mecklenburger Backstuben GmbH auf Erweiterung der Sondernutzung

Am Strom 125 wird durch den Ortsbeirat abgelehnt.

Frau Penzien gibt Informationen zur beantragten Sondernutzung.
Die Mecklenburger Backstuben GmbH hat bereits für zwei öffentliche Flächen

Sondernutzungen durch die Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde und die Ordnungsbehörde des Stadtamtes genehmigt bekommen. Das „Lotsenhaus“ liegt in einem sensiblen Bereich. Als Aushängeschild in der 1a Lage sind Belange des Denkmalpflegebereiches und erhebliche Fußgängerströme durch Besucher und Urlauber bei gleichzeitiger Be- und Entsorgung durch Fahrzeuge sicherzustellen. Hinzu kommt noch der Betrieb der Fahrgastschiffe und Segelboote.
Alle Fußgänger und insbesondere die Bürger mit Mobilitätseinschränkungen müssen über das grobe und unebene Straßenpflaster gehen und ständig auf Fahrzeuge, die dort in beiden Richtungen fahren, achten. In der Hauptsaison ist dort immer ein dichtes Gedränge, weil dort die Hauptzuwegung zur Mole, zum Leuchtturm und der Seepromenade vorbeiführt. Die Einsatzfahrzeuge der Stadtentsorgung  biegen dort ab.
In diesem Bereich sollte keine weitere Sondernutzung stattfinden. Das Allgemeinwohl ist hier höher zu bewerten als verständliche wirtschaftliche Möglichkeiten der Backstube. Wir stimmen weder der Erweiterung vor dem Haus Am Strom 125 noch der als Ausweich vorgeschlagenen Fläche vor der Begrenzung zwischen den Anliegern der Fahrgastschiffen zu.

Der Ortsbeirat lehnt mehrheitlich die Sondernutzung ab.