09.04.2013 - 12.1 Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB für d...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Bauantrag  wird von Frau Schäfer vorgestellt. Der Bauantrag ist planungsrechtlich zulässig.

 

Herr Zintler – Bauausschuss

Der Bauausschuss empfiehlt dem Bauantrag nicht zuzustimmen, bevor nicht eine eindeutige Antwort auf folgende Probleme erfolgt.

-                      Schritte zur Wahrung des Ortsbildes von Warnemünde

-                      Verträglichkeit der Maßstäblichkeit der Bebauung besonders an der Schnittstelle zwischen Bestand und Neubau

-                      Prüfung und gestalterisch akzeptable Lösung des Höhensprungs in der Lortzingstraße

-                      Sicherung und Realisierung eines wirksamen Schallschutzes der Wohnbebauung  als Vorableistung vor in Betriebnahme der neu zu errichtenden Wohnungen

Herr Prechtel regt an:

Der Beschlussvorlage wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass laut gültigem B-Plan eine Nutzung der Wohnbebauung erst nach Fertigstellung des Lärmschutzriegels zur Bahntrasse hin zulässig ist. Es wird dringend angeregt, den Investor hierauf ausdrücklich hinzuweisen und den Nutzungsbeginn zu gegebener Zeit zu kontrollieren.

Dem stimmt der Ortsbeirat einstimmig zu.

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Beschluss:

Das Einvernehmen der Gemeinde für das Bauvorhaben (Bauantrag) Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit Tiefgarage (WG 6 + 7), Bebauungsplan (B-Plan) Nr. 01.W.141 „Ehemaliger Güterbahnhof Warnemünde“, Lortzingstr. 12, 12a; Az: 00249-13 wird erteilt.

 

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Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

7

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

1

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage