09.04.2013 - 10 Anpassung rechtskräftiger B-Pläne in Warnemünde...

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Wortprotokoll

Zum B-Plan 01.WA.183 „Ferienwohnungen“ ist für den Ortsteil Warnemünde festgelegt worden, dass die Umwandlung von Wohnraum in Ferienwohnungen und die Neu-Errichtung von Ferienwohnungen (Ferienhäusern- und appartements) nicht mehr zulässig ist.

Von dieser Regelung ausgenommen sind die Bereiche, für die bereits rechtskräftige und sich im Verfahren befindliche B-Pläne bestehen.

Die Gründe, die Anlass für den B-Plan 01.WA.183 waren, gelten in gleichem Maße für die den Ortsteil Warnemünde/Diedrichshagen betreffenden Bereiche mit bestehenden B-Plänen.

Von diesen sind in den B-Plänen 01.SO.88, 01.SO.127.1, 01.W.165 und 01.W.166 Ferienwohnungen ausdrücklich als unzulässig bezeichnet.

In den B-Plänen 01.W23.1, 01.W.140, 01.W.141- soweit dort die Wohngebiete W1-W5 festgelegt sind- und 01.SO.145.1 fehlt es an einer klarstellenden Regelung.

Nach derzeitiger Rechtsauffassung der Verwaltung sind Ferienwohnungen- und damit auch Ferienhäuser und Ferienappartements- keine Wohnungen im bauplanungsrechtlichen Sinne. Dies entspricht auch der aktuellen Rechtssprechung. So sagt das OVG Lüneburg, die Nutzung einer Ferienwohnung falle regelmäßig nicht unter den Begriff des Wohnens

(Beschl.v.18.07.2008 – LA 203/07-). Das OVG Greifswald stellt fest, dass die Nutzung eines Gebäudes für Ferienwohnzwecke gegenüber der allgemeinen Wohnnutzung eine genehmigungsbedürftige Nutzungsänderung darstellt, da die Ferienwohnnutzung eine eigenständige Nutzungsart ist (Beschl. v. 28.12.2007- 3M190/07). Denn „Ferienwohnen“ ist im Gegensatz zu „normalen Wohnen“ nicht auf Dauer angelegt. Diese beiden Arten von Wohnen stellen unterschiedliche Anforderungen an die Umgebung und die Infrastruktur. Deshalb sind sowohl im „Reinen Wohngebiet“ als auch im „Allgemeinen Wohngebiet“ Gebäude für Ferienwohnzwecke grundsätzlich nicht zulässig (OVG Greifswald, a.a.O).

Es wird angeregt, in den B-Plänen01.W23.1, 01.W.140, 01.W.141- soweit dort die Wohngebiete W1-W5 festgelegt sind- und 01.SO.145.1 entsprechende Hinweise einzufügen, die klarstellend die Unzulässigkeit von Ferienwohnungen,- appartements und -häusern feststellen.

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Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

8

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt