12.03.2013 - 4 Bericht des Ortsamtes

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Wortprotokoll

Frau Rieß

Am 06.Mai 2013, 17.00 Uhr, möchte der Oberbürgermeister eine Beratung mit den Ortsbeiräten/ Ortsbeiratsvorsitzenden durchführen. Diesen Termin schon einmal im Voraus zur Kenntnis.

 

Die fünfte Änderung der Geschäftsordnung der Bürgerschaft wurde allen Ortsbeiratsmitgliedern übergeben.

 

Es liegt eine Antwort des Bauamtes zur Anfrage des Ortsbeirates, zur Aufstellung eines Werbeträgers für das Hotel Neptun am Ortseingang Warnemünde, Kreuzung B 103/Richard-Wagner-Str./Rostocker Str., vor. Das Verwaltungsgericht Schwerin hat 1999 entschieden, dass für diese Werbeanlagen Bestandsschutz besteht. Aufgrund des Bestandsschutzes bedarf es keiner Baugenehmigung. Erneuerungen und Instandhaltungsmaßnahmen an den Werbeträgern sind nicht genehmigungspflichtig.

Eigentümer dieser Fläche ist die Hansestadt Rostock, die durch das Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Landschaftspflege bewirtschaftet wird.

 

Antwort des Amtes für Stadtgrün, Naturschutz und Landschaftspflege zur Anfrage aus der Ortsbeiratssitzung vom 12.02.2013: „Es wurden Bäume gefällt, die nicht in der Baumfällliste enthalten sind. Die Ausschussmitglieder möchten wissen warum?
 

  1. Baumfälllung in den Dünen, Höhe Haus Stolteraa

Die Gehölze der Blöcke 19 und 20 stockten auf einer Weißdüne, die sich teilweise in der Entwicklung zur Graudüne befindet. Es handelt sich hier um gesetzlich geschützte Biotope. Die Bäume (Ahorn, Esche), die natürlicherweise nicht auf Dünen vorkommen, führten zu einer erheblichen Verschattung der Dünenebereiche, die durch das Kronenwachstum noch weiter zugenommen hätte. Durch den Laubabfall kam es zu deutlichen Stickstoffanreicherungen, zur lang anhaltenden Bedeckung des Bodens sowie zur Veränderung des Feuchtigkeitshaushaltes. Die untere Naturschutzbehörde hat für den Anteil der Dünenlebensräume der Hansestadt Rostock eine besondere Verantwortung. Nach Abwägung der Biotop-, Arten- und Baumschutzbelange wurde sich für den Arten- und Biotopschutz entschieden.
 

  1. Baumfälllungen Johann-Sebastian-Bach-Straße

In der J.-S.-Bach-Str. 2-4 wurde von der WIRO für 3 Gleditschien im Parkplatzbereich ein Antrag auf Erteilung einer Fällgenehmigung gestellt. Diese Bäume erwiesen sich in diesem Bereich als eine ungeeignete Baumart. Die gefährlichen Dornen ragten in den Gehweg- und Parkplatzbereich – ständige Kronenschnittmaßnahmen wären notwendig -.

Als Ersatz sind wieder zur Begrünung der Stellplätze 3 Laubbäume zu pflanzen.