20.02.2013 - 5.1 Bebauungsplan Nr. 03.SO.182 für das Sondergebie...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Fritze beantragt für Herrn Benz und Herrn Vollmann Rederecht, dem zugestimmt wird.

 

Geklärt werden muss, ob diese Einrichtung überhaupt benötigt wird.

 

Herr Benz von der GGP informiert, dass es eine Tagesklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie bereits im Nordosten (Dierkower Höhe) gibt, jetzt ist diese im Nordwesten geplant (Groß Klein) und für den Bereich Stadtmitte ist man auf Standortsuche.

 

Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung sollten nicht kostenintensiv außerhalb von Rostock untergebracht werden.

In der neuen Einrichtung soll eine Wohngruppe für psychisch Kranke mit Arbeitsmöglichkeiten im Küchenbetrieb entstehen. Sozialtherapeutisch soll u.a. eine Kletterhalle angeboten werden.

 

Im Landeskrankenhausplan ist die Kinder- und Jugendpsychiatrie verankert (ca. 1,5 Mio. EUR für den Bereich Tagesklinik geplant).

Das Wirtschaftsministerium kann sich im Rahmen der Investitionsförderung mit bis zu 45 % an den Kosen der Kletterhalle (ca. 1 Mio. EUR) beteiligen.

 

Nach Diskussion wird erneut der Bedarf für diese Kapazitäten angefragt.

 

Finanziert werden die Plätze durch das SGB II, III, V, XII oder VIII, erläutert Herr Benz.

Der Bedarf besteht aufgrund der derzeitigen Unterbringung außerhalb Rostocks, durch den geplanten Umzug von Wohngruppen im Zuge des Freizugs der Einrichtung Schiffbauerring und durch die Überschreitung der Regelbelegung in anderen Einrichtungen.

Eine grundsätzliche Abstimmung zu dem Projekt hat in der Vergangenheit mit dem Amt für Jugend und Soziales stattgefunden.

 

Nach Diskussion und Nachfragen wird abgestimmt:

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Beschluss:

1. Für das Gelände im Stadtteil Groß Klein, auf dem das Wohnheim der Studenten der ehemaligen Ingenieurhochschule Warnemünde stand, soll der Bebauungsplan Nr. 03.SO.182 für das Sondergebiet „Sozialmedizinisches Reha-Zentrum“ aufgestellt werden.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird begrenzt

-              im Norden und Nordosten durch die Kleingartenanlage „Am Malbusen“,

-              im Osten durch den vorhandenen Weg zur Kleingartenanlage,

-              im Süden durch eine vorhandene Stellplatzanlage und die Straße Zum Laakkanal sowie

-              im Westen durch die S-Bahntrasse Rostock - Warnemünde. 

Der als Anlage beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

2.              Der Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung folgender Planungsziele schaffen:

 

Wiedernutzbarmachung der Flächen im Plangebiet zur Errichtung eines sozialmedizinischen Rehabilitationszentrums für Kinder, Jugendliche und Erwachsene bestehend aus Gebäuden und dazugehörigen Nebenanlagen für eine medizinische und soziale Rehabilitation einschließlich vorübergehender Wohn- und Betreuung und tagesstrukturierender Angebote sowie dessen behutsame und gestalterische Einbindung in die vorhandene naturräumliche und städtebauliche Struktur.

 

3.              Zur planungsrechtlichen Absicherung der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege ist ein Grünordnungsplan zu erarbeiten.

 

4.              Die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird im Rahmen einer öffentlichen Ortsbeiratssitzung durchgeführt.

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

 

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Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

7

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

2

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage