05.02.2013 - 8.1.1 (Susanne Wolff - Mitglied des Jugendhilfeaussch...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, vorbehaltlich des Beschlusses der Bürgerschaft zur Haushaltssatzung 2013 und deren Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde, die vorläufige Förderung der Projekte der Kinder- und Jugendarbeit (§§ 11 bis 16 SGB VIII) für den Zeitraum 01.01.2013 bis 30.06.2013. Die Höhe der Förderung orientiert sich an den Fördervorschlägen der Verwaltung vom 29.01.2013. Die Fördervorschläge der Verwaltung werden im Rahmen der Jugendhilfeplanungsstruktur bis spätestens zum 30.06.2013 fachlich-inhaltlich bewertet und deren unabweisbare Notwendigkeit geprüft. Die Ergebnisse werden dem Jugendhilfeausschuss zur Beschlussfassung zeitnah vorgelegt.  

 

 

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Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

10

 

 

 

Dagegen:

 

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

 

 

Abgelehnt