05.02.2013 - 6 Winterdienst in verkehrsberuhigten Bereichen vo...

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Wortprotokoll

Der Winterdienst im Bereich Brinckmansdorf  ist immer wieder Kritikpunkt in den Sitzungen des Ortsbeirates.

Die Frage stellt sich, wie ist es in Extremsituationen geregelt?
Frau Hameister weist auf die Straßenreinigungssatzung,
§ 1 (3) Die Stadt ist berechtigt die Reinigungspflicht ganz oder teilweise den Eigentümern
            anliegender Grundstücke zu übertragen.
        (4) Die Straßenreinigung umfasst die allgemeine Säuberung sowie die Schneeräum-
             und Streupflicht.
Weitere Informationen von Frau Hameister:

- die Übernahme verkehrsberuhigter Straßen in die RK 7 wird zur Zeit  überlegt
- diese wären dann Dringlichkeitsstufe C d.h. Gebührenpflichtig
   z.B. Grundstück mit ca. 400 m²  ungefähr 80 Euro Jahresgebühr
- oberste Priorität sind die Hauptstraßen
- Forderungen an die Stadt sind unrealisierbar
- Umweltamt sind die Probleme bekannt
- Änderung der Straßenreinigungssatzung nur mit mehrheitliche Zustimmung möglich
- Ausnahmesituationen sind nur über nachbarschaftliche Beteiligung zu lösen
- auf der Internetseite „Klar Schiff“ kann das Umweltamt über Probleme informiert werden
- seid kurzem gibt es den kommunalen Ordnungsdienst, der in der Stadt unterwegs ist
Herr Scheube erklärt, dass die Hauptursache der bemängelten Straßen – und Wegeverhältnisse im Winter die teilweise unterlassene Räum – und Streupflicht der Grundstückseigentümer ist.

Ein Bürger regt an im Erich-Venzmer-Weg Einmündung 1. Kreisel und Gretenwäschenweg an der Ampel vor der Einmündung Tessiner Str. einen Streucontainer aufzustellen.

Das Ortsamt wird das Umweltamt informieren.