23.01.2013 - 6.2 1. Nachtrag zur Haushaltssatzung der Hansestadt...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.2
- Datum:
- Mi., 23.01.2013
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Nachtrag Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018)
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Verwaltung informiert, dass 40 Anträge berücksichtigt und eingearbeitet wurden.
Es wird über wichtige Positionen aus dem Haushalt des Amtes 40 gesprochen. So ergaben sich z.B. Mindereinnahmen durch die Sanierung der Neptunschwimmhalle und von Sporthallen. Der Abbau des Investitionsstaus führte zur Erhöhung der Kaltmiete an den KOE. In der Sportförderung wurden zwei zusätzliche Stadttrainerstellen eingestellt.
Der Stadtelternrat erkundigt sich, wie hoch der Investitionsaufwand des Amtes 40 ist bzw. ob der lt. Städtebauförderung empfohlene 5%ige Investitionsaufwand getätigt wird.
Der Investitionsaufwand des Amtes für Schule und Sport liegt zwischen 1,2 % bis 1,3 %.
Herr Overschmidt erkundigte sich zu den Abschreibungsbeträgen und Betriebskosten. Frau Cornelius gab die Empfehlung an die Verwaltung, den Schulen die Betriebskosten mitzuteilen. Herrn Groth wurde erläutert warum Zahlungen an die Gemeindeverbände im Rahmen des Schullastenausgleiches gezahlt werden. Dies erfolgt für Rostocker Schüler wenn sie eine Schule besuchen, die durch die Hansestadt Rostock nicht vorgehalten wird. Als Beispiele sind die Schule für Blinde, die Schule für Gehörlose aber auch die Berufsschulausbildung genannt.
Herr Meyer informierte, dass 2601 Hortplätze an den Schulen untergebracht sind und dafür Miete und Betriebskosten gezahlt werden. Damit sind 65% aller Hortplätze in den Schulen.
Beschluss:
Beschlussvorschlag:
1. Die Haushaltssatzung der Hansestadt Rostock für das Jahr 2013 wird gemäß Anlage 1 beschlossen. Der Haushaltsplan wird entsprechend den Anlagen 2 - 10 fortgeschrieben.
2. Die Haushaltssatzungen und die Haushaltspläne für das Jahr 2013 für die städtebaulichen Sondervermögen werden der Bürgerschaft gesondert zur Beschlussfassung vorgelegt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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