22.01.2013 - 5.1 Immobilienübertragung an den Eigenbetrieb Kommu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

- Finanzausschuss tagt am 24.01. dazu

- Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus empfiehlt Zustimmung

 

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Beschlussempfehlung:

 

Die in der Anlage aufgeführten Immobilien lfd. Nummer 1 - 15 werden einschließlich der jeweiligen Kreditbelastungen mit Wirkung ab 01. Januar 2013 dem Anlagevermögen des Eigenbetriebes Kommunale Objektbewirtschaftung und -entwicklung der Hansestadt Rostock zugeordnet.

 

Die Immobilien des Amtes für Stadtgrün, Naturschutz und Landschaftspflege - lfd. Nummer 17 - 22 der Anlage und des Tief- und Hafenbauamtes - lfd. Nummer 23 - 24 der Anlage - sowie die Theaterwerkstätten - lfd. Nummer 16 - werden einschließlich der jeweiligen Kreditbelastungen zum 01. Januar 2014 an den KOE übertragen.

 

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Abstimmung:                                                        Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

10

 

 

 

Dagegen:

-

 

Empfohlen

x

Enthaltungen:

1

 

Nicht empfohlen

 

 

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Anlagen zur Vorlage