16.01.2013 - 5.8 Beschluss über die Aufstellung des Bebauungspla...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Müller erläutert, dass für die Umsetzung des Bürgerschaftsbeschlusses (2010/AN/1696 - Vergnügungsstättenkonzept) die beiden vorliegenden B-Planentwürfe erarbeitet wurden.

Als Grundlage für die Abgrenzung der Gebiete diente die Analyse der räumlichen Bestandssituation der Vergnügungsstätten. Im Ergebnis zeigte sich, dass in jedem Ortsteil Spielhallen existieren, doch in den vorliegenden Gebieten (KTV, Stadtmitte) eine Konzentration bzw. Häufung erkennbar ist. Bei der Recherche für die Bestandsaufnahme wurden alle Ortsbeiräte der Stadt beteiligt.

Die beiden B-Planentwürfe regeln lediglich die planungsrechtlichen Zulässigkeiten von Spielhallen.

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Beschluss:

Beschlussvorschlag:

 

Für das Gebiet in der Kröpeliner-Tor-Vorstadt begrenzt:

überwiegend beidseitig entlang der

 

•              östlichen Lübecker Straße ab Einmündung Doberaner Straße und des                Warnowufers

•              Doberaner Straße einschließlich Doberaner Platz mit Brink und               Gertrudenplatz

•              Wismarsche Straße

•              Quartier zwischen Doberaner Platz und Arnold-Bernhard-Straße, westlich                begrenzt durch die Stampfmüllerstraße und östlich begrenzt durch die               Straße Am               Vögenteich

 

soll ein Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB zur planungsrechtlichen Steuerung der Zulässigkeit von Vergnügungsstätten aufgestellt werden.

Der als Anlage beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

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Abstimmungsergebnis zur Beschlussvorlage 2012/BV/4183:

 

Abstimmung:                                                                      Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

9

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage