16.01.2013 - 5.8 Beschluss über die Aufstellung des Bebauungspla...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.8
- Datum:
- Mi., 16.01.2013
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Müller erläutert, dass für die Umsetzung des Bürgerschaftsbeschlusses (2010/AN/1696 - Vergnügungsstättenkonzept) die beiden vorliegenden B-Planentwürfe erarbeitet wurden.
Als Grundlage für die Abgrenzung der Gebiete diente die Analyse der räumlichen Bestandssituation der Vergnügungsstätten. Im Ergebnis zeigte sich, dass in jedem Ortsteil Spielhallen existieren, doch in den vorliegenden Gebieten (KTV, Stadtmitte) eine Konzentration bzw. Häufung erkennbar ist. Bei der Recherche für die Bestandsaufnahme wurden alle Ortsbeiräte der Stadt beteiligt.
Die beiden B-Planentwürfe regeln lediglich die planungsrechtlichen Zulässigkeiten von Spielhallen.
Beschluss:
Beschlussvorschlag:
Für das Gebiet in der Kröpeliner-Tor-Vorstadt begrenzt:
überwiegend beidseitig entlang der
östlichen Lübecker Straße ab Einmündung Doberaner Straße und des Warnowufers
Doberaner Straße einschließlich Doberaner Platz mit Brink und Gertrudenplatz
Wismarsche Straße
Quartier zwischen Doberaner Platz und Arnold-Bernhard-Straße, westlich begrenzt durch die Stampfmüllerstraße und östlich begrenzt durch die Straße Am Vögenteich
soll ein Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB zur planungsrechtlichen Steuerung der Zulässigkeit von Vergnügungsstätten aufgestellt werden.
Der als Anlage beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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589,4 kB
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