16.01.2013 - 5.4 Bebauungsplan Nr. 01.WA.183 "Schutz des Wohnen...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Müller vom Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft informiert, dass aufgrund der Diskussion im Bau- und Planungsausschuss ein Nachtrag zur Beschlussvorlage erarbeitet wird. Ergänzend soll die Begrifflichkeit "Ferienwohnung" definiert werden. Dazu wird ein Gerichtsurteil des Verwaltungsgerichtes vom Dez. 2010 zur näheren Erläuterung verwendet.

 

Diskutiert wird über die Kontrollmöglichkeit der Satzung. Weiterhin kam die Frage auf, ob für Markgrafenheide/Hohe Düne auch Regelungsbedarf besteht. Der Ortsbeirat Markgrafenheide sieht vorerst noch kein Handlungsbedarf, er wartet die Entwicklung ab, so Herr Bankonier (RB/Graue/Aufbruch 09).

 

 

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Beschluss:

Beschlussvorschlag:

 

Für den Ortsteil Warnemünde, begrenzt / einschließlich:

 

im Norden durch:              -              Strandstraße

-              Seestraße

-              Seepromenade

 

im Osten durch:              -              Am Strom

 

im Süden durch:              -  Am Bahnhof

              -  Alte Bahnhofsstraße

-  Lilienthalstraße

-  Lortzingstraße

-  Rostocker Straße

 

im Westen durch:              -  Friedrich-Barnewitz-Straße

              -  Wiesenweg

              -  Gartenstraße

              -  Parkstraße

 

soll der Bebauungsplan Nr. 01.WA.183 „Schutz des Wohnens vor Umwandlung in Ferienwohnungen in Warnemünde“ zur Steuerung der planungsrechtlichen Zulässigkeit von Ferienwohnungen aufgestellt werden.

 

Der als Anlage beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

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Abstimmungsergebnis zur Beschlussvorlage 2012/BV/4108:

 

Abstimmung:                                                                      Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

9

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage