16.01.2013 - 5.10 Immobilienübertragung an den Eigenbetrieb Kommu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Beschlussvorschlag:

Die in der Anlage aufgeführten Immobilien lfd. Nummer 1 - 15 werden einschließlich der jeweiligen Kreditbelastungen mit Wirkung ab 01. Januar 2013 dem Anlagevermögen des Eigenbetriebes Kommunale Objektbewirtschaftung und -entwicklung der Hansestadt Rostock zugeordnet.

Die Immobilien des Amtes für Stadtgrün, Naturschutz und Landschaftspflege - lfd. Nummer 17 - 22 der Anlage und des Tief- und Hafenbauamtes - lfd. Nummer 23 - 24 der Anlage - sowie die Theaterwerkstätten - lfd. Nummer 16 - werden einschließlich der jeweiligen Kreditbelastungen zum 01. Januar 2014 an den KOE übertragen.

 

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Abstimmungsergebnis zur Beschlussvorlage 2012/BV/3973:

 

Abstimmung:                                                                      Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

9

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage