16.01.2013 - 4.3 Prof. Dr. Dieter Neßelmann (für die CDU-Fraktion...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Matthäus informiert, dass die Einforderung von Kosten für Anlieger gesetzlich in der Kommunalverfassung und Abgabenbeitragsordnung geregelt ist. Es gibt in der Eingruppierung kleine Spielräume, die Kostentragungslast der Anlieger beträgt in anderen Städten 55 - 75 %.

Herr Matthäus sieht die beiden Anträge als Arbeitsauftrag und wird eine Tiefenprüfung vornehmen und den Mitgliedern der Bürgerschaft das Ergebnis mitteilen.

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Beschluss:

Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt, die Straßenbaubeitragssatzung der Hansestadt Rostock in Bezug auf die Höhe der auf die Anlieger umzulegenden Kosten und auf die Berücksichtigung von spezifischen Besonderheiten der umlagefähigen Maßnahmen den tatsächlichen und rechtlichen Gegebenheiten anzupassen.

 

 

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Abstimmungsergebnis zum Antrag 2012/AN/4193:

 

Abstimmung:                                                                      Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

5

 

 

 

Dagegen:

1

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

3

 

Abgelehnt