09.01.2013 - 5.1 Haushaltssatzung der Hansestadt Rostock für das...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

Frau Troszynski gibt eine Übersicht zum Bereich Soziales.

Es wird davon ausgegangen, dass der Haushalt zum jetzigen Stand auskömmlich ist.

 

An die Verwaltung wird die Nachfrage gestellt, ob der Antrag des Verein Frauen helfen Frauen e.V. (SGA 17.10.2012 TOP 6.3) im Haushalt berücksichtigt wurde. 

(Anm. 10.01.: Die Prüfung wird zeitnah abgeschlossen und der Ausschuss dann informiert.)

 

Herr Fritze weist auf die Vorlage 2012/IV/4212 "Aktualisiertes Immobilienkonzept" (Anlage 2 Liste C) auf die lfd. Nummern 3, 4, 5 und 6 hin. Eine Aussage der anwesenden Verwaltungsvertreter dazu ist nicht möglich, da die Vorlage nicht bekannt ist.

 

 

Der Haushalt des Gesundheitsamtes ist so aufgestellt, dass die Aufgaben erfüllt werden können, erklärt Frau Marquardt. Es gibt keine sichtbaren Defizite.

 

Ab 01.07.2013 erfolgt die Übertragung der Aufgaben des Schwerbehindertenrechts nach § 69 SGB IX an das Gesundheitsamt. Das Amt hat dafür vorsorglich 200 TEURO mehr eingestellt, da die per Gesetz vorgesehenen finanziellen Mittel nicht auskömmlich sein werden. Der konkrete Fehlbedarf ist aktuell nicht kalkulierbar und könnte auch höher ausfallen.   

 

Der Krankenhausinvestitionskostenbeitrag in Höhe von 3,0 Mio. EUR wurde durch das Gesundheitsamt eingestellt. Der Plansatz wurde jedoch auf 2,5 Mio. EUR reduziert. Die Deckung für ein evtl. auftretendes Defizit kann nicht durch das Fachamt aufgebracht werden.

 

Das Gesundheitsamt wurde durch das LAGuS über die geplante Absenkung der Landesmittel für die Förderung der Suchtberatungs- und Behandlungsstellen informiert. Diesbezüglich besteht Klärungsbedarf. Der Ausschuss wird zeitnah informiert.

 

Es erfolgt die Abstimmung zur Satzung und zum 1. Nachtrag.

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Abstimmung über Vertagung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

7

 

 

 

Dagegen:

1

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage