18.12.2012 - 5.1 Dr. Sybille Bachmann (für die Fraktion Rostocke...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Herr Adler erläutert zu dem Antrag die Eigentumsverhältnisse. Diese sind geklärt. Für die Flächen, die nicht der HERO gehören besteht Erbbaurecht. Die vertraglichen Regelungen sehen vor, dass für notwendige Instandsetzungsmaßnahmen die HERO verantwortlich ist. Mit diesen vertraglichen Regelungen ist der Besitz in einer Hand. Für die Stadt werden durch das Flächeneigentum nicht unerhebliche Pachteinnahmen erzielt.

 

Frau Jahnel weist darauf hin, dass Flächen, die nicht unbedingt veräußert werden müssen, im Eigentum der Stadt bleiben sollten.

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Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

0

 

 

 

Dagegen:

7

 

Angenommen

 

Enthaltungen:

1

 

Abgelehnt

x