11.12.2012 - 8.2 Bebauungsplan Nr. 01.WA.183 "Schutz des Wohnen...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.2
- Datum:
- Di., 11.12.2012
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Prechtel und Frau Epper erläutern die Zusammenhänge beider Beschlussvorlagen zu den TOP 8.2 und 8.3.
Ein Bebauungsplan zum „Schutz des Wohnens vor Umwandlung in Ferienwohnungen zur Steuerung der planungsrechtlichen Zulässigkeit von Ferienwohnungen“ soll aufgestellt werden.
Auszug aus der BV:
Die Umwandlung von Wohnraum in Ferienwohnungen und die Errichtung von
Ferienwohnungen vor allem in Bereichen, die durch Wohnnutzung geprägt sind, können eine
geordnete städtebauliche Entwicklung eines Ortsteils insgesamt gefährden. Das
Strukturkonzept Warnemünde hat die Notwendigkeit der Wahrung eines ausgewogenen
Verhältnisses von Ferienwohnungen und Dauerwohnen zum Erhalt eines „urbanen
Gleichgewichts“ herausgearbeitet. Als mögliches Instrument wurde u.a. ein
Bebauungsplanverfahren vorgeschlagen.
Zum Schutz des Wohnens vor Umwandlung in Ferienwohnungen in Warnemünde hat die
Bürgerschaft der Hansestadt Rostock in Kenntnis der Ergebnisse des Strukturkonzeptes
Warnemünde am 05.10. 2011 beschlossen, geeignete Instrumente zur Sicherung der
Wohnfunktion zu schaffen.
Ein Bebauungsplan kann für den gesamten Ortsteil Warnemünde mit Ausnahme der
Bereiche mit bereits rechtskräftigen und sich im Verfahren befindlichen Bebauungsplänen in
einer notwendigerweise differenzierten Bewertungsskala die Zulässigkeit von
Ferienwohnungen je nach Vorprägung und Entwicklungsziel für die verschiedenen Quartiere
festsetzen.
Zur Sicherung der Bauleitplanung wird mit dem Aufstellungsbeschluss für den
Bebauungsplan eine Veränderungssperre nach § 14 BauGB erlassen.
Frau Epper stellt in Aussicht, dass ein umfassende Erhebung der vorhandenen Ferienwohnungen erfolgen werde, sobald die Bürgerschaft den Aufstellungsbeschluss für den B-Plan gefasst hat.
Herr Prechtel fordert, dafür alle bekannten Quellen zu nutzen. (Tourismuszentrale, Zimmervermittlungen, Baugenehmigungsbehörden, Internetrecherchen und auch mit dem Einwohnermeldeamt soll ein Abgleich erfolgen).
Herr Dr. Seiler mahnt zur Eile – er berichtet von der Ferieninsel Sylt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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583,4 kB
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