13.12.2012 - 8 Informationen des Ortsbeiratsvorsitzenden und d...

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Wortprotokoll

Herr Dr. Jansen
 

·         Der TOP Interkultureller Garten wird auf die TO vom 10.01.2013 gesetzt.

·         Zur Reduzierung der Ortsämter wird vom Ortsbeiratsvorsitzenden Dr. Jansen eine Pressemitteilung erstellt.

·         Information zur Erweiterung der Rechte der Ortsbeiräte bezogen auf ein Widerspruchsrecht nach §42 KV M-V ( Anfrage des Ortsbeirates Biestow)

Nach ausführlicher Diskussion stellt Herr Dr. Jansen folgenden Antrag zur Abstimmung:

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, die Hauptsatzung der Hansestadt Rostock auf Grundlage des § 42 Abs. 6 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern(KV M-V) anzupassen.

Ein Änderungsvorschlag ist spätestens bis zur Sitzung der Bürgerschaft im März 2013 vorzulegen.

 

Abstimmung:

Dafür:   8         Dagegen:   0          Enthaltungen:    0      

Damit ist der Antrag angenommen.

 

Frau Hameister

Frau Hameister informiert über die Internetplattform „ Klarschiff“   der Hansestadt Rostock.

Durch die Einführung eines Kommunalen Ordnungsdienstes soll das subjektive Sicherheitsgefühl in unserer Stadt gestärkt werden und die objektive Sicherheitslage, vor allem in Problembereichen, verbessert werden.

Schwerpunkte sind u. a.

 

-          Aufrechterhaltung von Ordnung und Sauberkeit auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen

-          Vermeidung von störenden Verhalten in der Öffentlichkeit

-          Verstärkte Kontrolle der Satzungen

 

Das Konzept ist auf 2 Jahre befristet. In der 1. Projektphase werden ordnungsbehördliche Kontrollen (Kontrolle der Straßenreinigungs-, Abfall- und -Hundesatzung) wahrgenommen.

Geplant ist in einer 2. Projektphase die Kontrolle von Sondernutzungen und weiteres.

Die Durchführung erfolgt  durch 4 Mitarbeiter welche in 2 Teams eingeteilt werden.

Die Mitarbeiter werden umfassend geschult. Als Dienstbekleidung ist eine schwarze Uniform vorgesehen. Zur Durchführung einer schnellere Erfassung von Missständen erhalten  die Mitarbeiter ein Tablett-PC.

Schwerpunktmäßig geht es um Kontrollen die sich aus dem Satzungsrecht der Hansestadt Rostock ergeben.

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