24.10.2012 - 5.4 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 01.Golf.145 ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Müller erläutert, dass am nördlichen Rand des Golfplatzes eine Randzone festgesetzt wird, die als Grünfläche dem Golfplatz untergeordnet eine Baufläche enthält. Im Dachgeschoss der Gaststätte und der Servicebereiche entstehen Übernachtungsmöglichkeiten für Golfspieler.

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Beschluss:

Beschlussvorschlag:

 

1.              Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 01.Golf.145 vorgebrachten Anregungen, sowie Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange hat die Bürgerschaft mit dem in Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft. Die als Anlage 1 beigefügten Abwägungsergebnisse sind Bestandteil des Beschlusses.

             

2.              Aufgrund des § 10 BauGB sowie nach § 86 LBauO M-V beschließt die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 01.Golf.145 „Golfplatz Diedrichshagen / Elmenhorst“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung. (Anlage 2)

 

3.              Die Begründung wird gebilligt. (Anlage 3)

 

 

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Abstimmungsergebnis zur Beschlussvorlage 2012/BV/3824:

 

Abstimmung:                                                                      Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

6

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

3

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage