09.10.2012 - 8.1 Dr. Wolfgang Nitzsche (Vorsitzender Jugendhilfe...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Vorsitzende erläutert seinen Dringlichkeitsantrag. Nach längerer intensiver Diskussion befürworten die Mitglieder diesen mehrheitlich (7 Befürwortungen, 3 Gegenstimmen,  3 Enthaltungen).

 

Der Dringlichkeitsantrag 2012/DA/3909 ist somit aufgehoben.

 

Die Mitglieder einigen sich mehrheitlich darauf, aufgrund des beschlossenen Dringlichkeitsantrages zur Förderung von Leistungen der Jugendhilfe nach §§ 11 bis 16 SGB VIII (DA 3971) einen Änderungsantrag des JHA zur hauswirtschaftlichen Sperre nach § 51 KV M-V für das Jahr 2012 zur Bürgerschaft am 10.10.2012 einzubringen.   

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Beschluss:

Der Dringlichkeitsantrag 2012/DA/3909 wird aufgehoben und durch die nachfolgende Formulierung ersetzt:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, im Falle der Erarbeitung neuer Fördervorschläge für das Jahr 2012 nachfolgende Punkte zu berücksichtigen:

 

1. Die Beschlüsse:

2012/BV/3247 (Förderung von Leistungen der Jugendhilfe nach §§ 11 bis 16 SGB VIII - Rostocker Stadtjugendring - „Jugendpolitische Dachverbandsarbeit" - 9.230,51 EUR) und

 

2012/BV/3245 (Förderung von Leistungen der Jugendhilfe nach §§ 11 bis 16 SGB VIII - Jugendhilfe Stadt und Land e. V.- „Hanse Produktionsschule" - 15.849,60 EUR)  werden umgesetzt.

 

2. Keine rückwirkenden Kürzungen bzw. Berücksichtigung bestehender vertraglicher Bindungen und bereits erbrachter Leistungen.

 

3. Keine Gefährdung von Drittmitteln.

 

 

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Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

7

 

 

 

Dagegen:

3

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

3

 

Abgelehnt